Treppenlift, bodengleiche Dusche, Handläufe — so beantragst du den Zuschuss.
Maßnahmen zur Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) machen die häusliche Pflege möglich oder erleichtern sie erheblich. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme.
| Maßnahme | Typische Kosten | Förderung |
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| Bodengleiche Dusche | 2.000–6.000 EUR | bis 4.180 EUR |
| Treppenlift | 3.000–8.000 EUR | bis 4.180 EUR |
| Türverbreiterung | 1.000–3.000 EUR | bis 4.180 EUR |
| Haltegriffe | 200–800 EUR | bis 4.180 EUR |
| Pflegebett | 500–2.000 EUR | bis 4.180 EUR |
| Rampen | 500–2.000 EUR | bis 4.180 EUR |
Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im selben Haushalt kann jede Person bis zu 4.180 EUR erhalten. Maximum: 16.720 EUR pro Haushalt.
Die Pflegekasse zahlt nur, wenn du vor dem Umbau einen Antrag gestellt hast. Im Nachhinein gibt es keinen Zuschuss.
Ablauf:
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Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Urlaub, Krankheit, Auszeit — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
Kurzzeitpflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.