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Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 EUR Zuschuss von der Pflegekasse

Treppenlift, bodengleiche Dusche, Handläufe — so beantragst du den Zuschuss.

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Was fördert die Pflegekasse?

Maßnahmen zur Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) machen die häusliche Pflege möglich oder erleichtern sie erheblich. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme.

Was wird gefördert?

| Maßnahme | Typische Kosten | Förderung |

|----------|----------------|-----------|

| Bodengleiche Dusche | 2.000–6.000 EUR | bis 4.180 EUR |

| Treppenlift | 3.000–8.000 EUR | bis 4.180 EUR |

| Türverbreiterung | 1.000–3.000 EUR | bis 4.180 EUR |

| Haltegriffe | 200–800 EUR | bis 4.180 EUR |

| Pflegebett | 500–2.000 EUR | bis 4.180 EUR |

| Rampen | 500–2.000 EUR | bis 4.180 EUR |

Mehrfachförderung möglich!

Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im selben Haushalt kann jede Person bis zu 4.180 EUR erhalten. Maximum: 16.720 EUR pro Haushalt.

WICHTIG: Antrag VOR dem Umbau!

Die Pflegekasse zahlt nur, wenn du vor dem Umbau einen Antrag gestellt hast. Im Nachhinein gibt es keinen Zuschuss.

Ablauf:

  1. Antrag bei der Pflegekasse einreichen
  2. Drei Angebote von Fachbetrieben einholen
  3. Genehmigung abwarten (meist 2–4 Wochen)
  4. Umbau durchführen lassen
  5. Rechnung einreichen → Erstattung

Weitere Förderquellen

  • KfW-Kredit (Programm 159): zinsgünstiger Kredit für barrierefreies Wohnen
  • Bundesamt für Bauwesen (BfA): Förderprogramme für Barrierefreiheit
  • Landesförderprogramme: je nach Bundesland unterschiedlich

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.