Neue Leistung kaum bekannt — Apps für Pflege und Demenz auf Kassenkosten.
DiPAs sind Apps oder Softwareanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen wurden. Sie unterstützen bei der häuslichen Pflege.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 sowie deren pflegende Angehörige.
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 53 EUR/Monat für zugelassene DiPAs (§ 40a SGB XI) — als eigenes Budget, unabhängig vom Entlastungsbetrag.
Das BfArM führt ein öffentliches DiPA-Verzeichnis auf bfarm.de. Typische Bereiche:
Manche Anbieter übernehmen den Prozess komplett — frage direkt beim DiPA-Anbieter nach.
Die Liste zugelassener DiPAs wächst stetig. Schau regelmäßig auf bfarm.de/DiPA nach neuen Anwendungen.
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
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Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR ĂĽber das gemeinsame Entlastungsbudget
Urlaub, Krankheit, Auszeit — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
Kurzzeitpflege: bis 3.539 EUR ĂĽber das gemeinsame Entlastungsbudget
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.