Verfallsregeln · BMG 2026
Jede Pflegeleistung hat eigene Verfallsregeln — manche monatlich, manche jährlich, manche gar nicht. Hier alles auf einen Blick.
Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XINicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden — aber nur bis 30. Juni. Danach verfallen sie unwiderruflich. Beispiel: Der Entlastungsbetrag für 2025 verfällt am 30. Juni 2026.
Entlastungsbudget VHP+KZP
§ 42a SGB XIDas gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verfällt am Jahresende. Eine Übertragung ist nicht möglich.
Pflegehilfsmittel
§ 40 Abs. 2 SGB XIDas monatliche Budget von 42 € gilt nur für den laufenden Monat. Nicht genutzte Beträge verfallen. Am besten ein Pflegebox-Abo abschließen.
Wohnumfeldverbesserung
§ 40 Abs. 4 SGB XIDieser Zuschuss verfällt nicht. Wichtig: Antrag VOR dem Umbau stellen — rückwirkende Erstattung ist ausgeschlossen.
Pflegegeld & Sachleistungen
§§ 36–38 SGB XIPflegegeld wird bei bewilligtem Anspruch automatisch jeden Monat ausgezahlt — hier verfällt nichts. Beim Sachleistungsbudget gilt: Was der Pflegedienst in einem Monat nicht abrechnet, ist für diesen Monat verloren. Eine Ansparung ist nicht möglich (Ausnahme: bis zu 40 % können per Umwandlungsanspruch für Alltagsunterstützung genutzt werden).
PflegePilot erinnert Sie automatisch 90 / 30 / 7 Tage vor jedem Verfall. Bei Pflegehilfsmitteln: Smart-Reminder am 25. — nur wenn diesen Monat noch nichts genutzt.
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