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Hausnotruf kostenlos über die Pflegekasse: So geht es

Die Pflegekasse zahlt bis zu 30 EUR/Monat — Sicherheit rund um die Uhr.

Stand: 10. Juni 2026 · gegen BMG-Quellen geprüfthausnotrufnotfallpflegekassehilfsmittelsicherheit

Kurzantwort

Die Pflegekasse zahlt für den Hausnotruf 27 € pro Monat (seit 01.04.2026, vorher 25,50 €; § 40 SGB XI) — ab Pflegegrad 1, wenn die Person zu Hause lebt und allein ist oder ein erhöhter Sicherheitsbedarf besteht. Bei Anbietern aus dem Hilfsmittelverzeichnis ist das Basisgerät damit in der Regel komplett kostenlos.

Was ist ein Hausnotruf?

Ein Hausnotruf ist ein Gerät (meist ein Knopf am Handgelenk oder als Halskette), mit dem man im Notfall sofort eine Zentrale erreicht. Die Zentrale schickt Hilfe oder benachrichtigt Angehörige.

Wer zahlt?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI:

  • Anschlussgebühr
  • Monatliche Miete des Basisgeräts
  • Wartung und Entstörung

Der Zuschuss beträgt 27 EUR pro Monat (seit 01.04.2026 — vorher 25,50 EUR). Bei Anbietern, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet sind, deckt das die Basis-Leistung in der Regel komplett ab — 0 EUR Eigenanteil.

Voraussetzung: Pflegegrad 1–5 und häusliche Pflege, wenn die Person allein lebt oder ein erhöhter Sicherheitsbedarf besteht (z. B. Sturzgefahr).

Beantragung

Option 1: Über Hausarzt

  1. 1.Hausarzt verschreibt Hausnotruf (Hilfsmittelverordnung)
  2. 2.Vorlage bei der Pflegekasse oder direkt beim Anbieter

Option 2: Direkt beim Anbieter

Viele Anbieter übernehmen den Antrag komplett:

  1. 1.Online oder telefonisch Anbieter kontaktieren
  2. 2.Pflegegrad und Krankenkasse angeben
  3. 3.Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab

Empfohlene Anbieter

  • ASB, DRK, Malteser, Johanniter — bewährte Wohlfahrtsorganisationen
  • Deutsche Telekom (Hausnotruf) — deutschlandweiter Service
  • MEIN ALARMKNOPF — modernes System mit App-Anbindung
  • GEOCARE — GPS-fähig, auch außerhalb der Wohnung

Tipp: Auch ohne Pflegegrad möglich

Auch wer noch keinen Pflegegrad hat, kann auf eigene Kosten einen Hausnotruf nutzen und nach Pflegegrad-Feststellung rückwirkend erstattet bekommen.

Häufige Fragen zum Hausnotruf

Wer zahlt den Hausnotruf bei Pflegegrad 1?

Die Pflegekasse — schon ab Pflegegrad 1. Der Zuschuss von 27 EUR/Monat gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5 gleichermaßen. Voraussetzung ist, dass die Person zu Hause lebt und allein ist oder ein erhöhter Sicherheitsbedarf besteht.

Was kostet ein Hausnotruf ohne Pflegegrad?

Ohne Pflegegrad zahlen Sie selbst, je nach Anbieter meist 20–35 EUR/Monat plus einmalige Anschlussgebühr. Tipp: Bei absehbarem Pflegebedarf zuerst den Pflegegrad beantragen — ab Antragstellung können Leistungen rückwirkend gewährt werden.

Übernimmt die Pflegekasse den Notrufknopf bei Pflegegrad 2 vollständig?

Ja, in der Regel. Der Zuschuss ist bei allen Pflegegraden gleich (27 EUR/Monat). Wählen Sie einen Anbieter aus dem Hilfsmittelverzeichnis, der direkt mit der Kasse abrechnet — dann bleibt das Basis-Paket ohne Eigenanteil.

Was deckt der Zuschuss NICHT ab?

Zusatzleistungen kosten extra: GPS-Ortung unterwegs, Schlüsselhinterlegung beim Anbieter, Rauchmelder-Anbindung oder eine Sturzerkennung. Diese Komfort-Pakete liegen je nach Anbieter bei 5–30 EUR/Monat Eigenanteil.

Wie schnell wird der Antrag genehmigt?

Bei Anbietern, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen, dauert es meist nur wenige Tage bis zur Installation. Die Genehmigung gilt als Formsache, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Pflegegrad-Selbsttest, Budget-Übersicht, fertige Anträge — kostenlos und ohne Registrierung.

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