Wann gilt vollstationäre Pflege?
Wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht, übernimmt die Pflegekasse einen Anteil der pflegebedingten Kosten in einem Pflegeheim. Pflegegeld und ambulante Sachleistungen entfallen während der vollstationären Versorgung.
Pauschale 2026 nach Pflegegrad
- Pflegegrad 1: 131 EUR/Monat (reiner Zuschuss zu Pflegekosten)
- Pflegegrad 2: 805 EUR/Monat
- Pflegegrad 3: 1.319 EUR/Monat
- Pflegegrad 4: 1.855 EUR/Monat
- Pflegegrad 5: 2.096 EUR/Monat
Diese Pauschale deckt nur den pflegebedingten Anteil — Unterkunft und Verpflegung sind als Eigenanteil selbst zu tragen.
Leistungszuschlag § 43c — steigt mit Verweildauer
Ergänzend gewährt die Pflegekasse einen prozentualen Zuschlag zum Eigenanteil:
- Im 1. Monat: 15 %
- Nach 12 Monaten: 30 %
- Nach 24 Monaten: 50 %
- Nach 36 Monaten: 75 %
Je länger der Heim-Aufenthalt, desto mehr entlastet die Kasse den Eigenanteil. Trage in PflegePilot das Aufnahme-Datum ein, dann zeigt die App den aktuellen Zuschlag.
Sonderfall Pflegegrad 1
Bei PG 1 zahlt die Pflegekasse nur die 131 EUR Pauschale — ohne den gestaffelten Leistungszuschlag. Zusätzlich darf der Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) auch bei vollstationärer Pflege als Zuschuss eingesetzt werden.
Was ruht bei Heim-Aufnahme?
Bei dauerhafter vollstationärer Pflege entfallen:
- Pflegegeld (§ 37)
- Pflegesachleistungen (§ 36)
- Tages-/Nachtpflege (§ 41)
- Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (§ 42a)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Heim stellt selbst)
- Wohnumfeldverbesserung (kein Haushalt)
- DiPA (nur häusliche Pflege)
Tipp
Beim Wechsel mitten im Monat: Für die Tage zu Hause besteht weiterhin Anspruch auf Pflegegeld bzw. anteilige Sachleistungen.