Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim — wenn häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, z.B.:
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 EUR pro Kalenderjahr, für maximal 8 Wochen.
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.
Ab dem 01. Juli 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Budget von 3.539 EUR (§ 42a SGB XI) zusammengefasst. Das Budget kann frei für beide Leistungsarten genutzt werden.
Die Pflegekasse zahlt nur den pflegebedingten Aufwand — nicht Unterkunft und Verpflegung. Diese Kosten trägst du selbst (ca. 25–50 EUR/Tag je nach Einrichtung).
Tipp: Gute Kurzzeitpflegeplätze sind oft belegt. Frühzeitig anfragen und mehrere Alternativen vorhalten!
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Jetzt Pflegegrad prüfen →Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat die viele verschenken
Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Urlaub, Krankheit, Auszeit — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
Pflegehilfsmittel: 42 EUR/Monat kostenlos bestellen
Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz — die Pflegekasse zahlt monatlich 42 EUR.
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.