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Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget

Urlaub, Krankheit, Auszeit — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).

verhinderungspflegeurlaubpflegeperson1612 euroSGB XI

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) greift, wenn deine Pflegeperson — z.B. Ehepartner, Kind — vorübergehend ausfällt oder verhindert ist wegen:

  • Urlaub
  • Krankheit
  • Berufliche Verpflichtung
  • Sonstiger persönlicher Gründe

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflegeperson bis zu 1.612 EUR im Jahr, für maximal 6 Wochen.

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie:

  • mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt wurden
  • von einer nahestehenden Person gepflegt werden

Was kann genutzt werden?

  • Professioneller Pflegedienst
  • Nachbarn, Bekannte (nicht nahe Verwandte 1. Grades ohne gleichzeitige Erwerbstätigkeit)
  • Pflegehilfen oder -agenturen

Ab 01.07.2025: Gemeinsames Entlastungsbudget

Ab dem 01. Juli 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Budget von 3.539 EUR (§ 42a SGB XI) zusammengefasst. Das Budget kann frei für beide Leistungsarten genutzt werden.

So beantragst du Verhinderungspflege

  1. Bei der Pflegekasse anrufen: "Ich möchte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen"
  2. Formular ausfüllen (oder PDF-Antrag mit PflegePilot erstellen)
  3. Rechnungen der Ersatzpflegeperson einreichen
  4. Pflegekasse erstattet den Betrag

Tipp

Plane frühzeitig! Besonders bei professionellen Pflegediensten gibt es oft Wartelisten. Melde die Verhinderungspflege vor dem Urlaubsantritt an.

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.