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Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat die viele verschenken

Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.

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Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine monatliche Leistung von 131 EUR, die ALLEN Pflegegraden (1–5) zusteht. Er ist zweckgebunden für:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzhilfe, Einkaufsservice)
  • Tages- oder Nachtpflege (als Aufstockung)
  • Kurzzeitpflege (als Aufstockung)

Wer hat Anspruch?

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 — auch wenn sie keine anderen Pflegeleistungen beziehen. Der Betrag gilt für häuslich gepflegte Personen.

Wie beantrage ich ihn?

Der Entlastungsbetrag muss nicht formell beantragt werden. Er steht dir automatisch zu. Du musst jedoch:

  1. Einen anerkannten Anbieter nutzen (durch das Bundesland anerkannt)
  2. Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen
  3. Oder: Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab

Dein Pflegestützpunkt kennt anerkannte Anbieter in deiner Nähe.

Achtung: Verfall-Frist 30. Juni!

Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden — aber nur bis zum 30. Juni des Folgejahres. Danach sind sie weg.

Beispiel: Der Entlastungsbetrag von 2024 verfällt am 30. Juni 2025.

PflegePilot erinnert dich per Push automatisch vor dem Verfall.

Häufige Missverständnisse

❌ "Ich kann das Geld bar auszahlen lassen" → Falsch, zweckgebunden

❌ "Es verfällt am 31. Dezember" → Falsch, erst am 30. Juni des Folgejahres

✅ "Jeder Pflegegrad hat Anspruch" → Richtig, auch Pflegegrad 1

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.