Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine monatliche Leistung von 131 EUR, die ALLEN Pflegegraden (1–5) zusteht. Er ist zweckgebunden für:
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 — auch wenn sie keine anderen Pflegeleistungen beziehen. Der Betrag gilt für häuslich gepflegte Personen.
Der Entlastungsbetrag muss nicht formell beantragt werden. Er steht dir automatisch zu. Du musst jedoch:
Dein Pflegestützpunkt kennt anerkannte Anbieter in deiner Nähe.
Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden — aber nur bis zum 30. Juni des Folgejahres. Danach sind sie weg.
Beispiel: Der Entlastungsbetrag von 2024 verfällt am 30. Juni 2025.
PflegePilot erinnert dich per Push automatisch vor dem Verfall.
❌ "Ich kann das Geld bar auszahlen lassen" → Falsch, zweckgebunden
❌ "Es verfällt am 31. Dezember" → Falsch, erst am 30. Juni des Folgejahres
✅ "Jeder Pflegegrad hat Anspruch" → Richtig, auch Pflegegrad 1
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
PflegePilot berechnet Ihren Pflegegrad und zeigt alle Budgets — kostenlos.
Jetzt Pflegegrad prüfen →Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Urlaub, Krankheit, Auszeit — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
Kurzzeitpflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
Pflegehilfsmittel: 42 EUR/Monat kostenlos bestellen
Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz — die Pflegekasse zahlt monatlich 42 EUR.
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.