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Tagespflege: Bis zu 2.299 EUR/Monat für teilstationäre Betreuung

Tagespflege entlastet Angehörige und fördert die Selbständigkeit — auf Kosten der Pflegekasse.

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Was ist Tagespflege?

Tagespflege (§ 41 SGB XI) ist eine teilstationäre Pflegeform: Der Pflegebedürftige wird tagsüber in einer Einrichtung betreut und verbringt die Nächte zu Hause.

Typisch sind Betreuungszeiten von 8–17 Uhr, oft mit Fahrdienst inklusive.

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Pflege.

Wie hoch ist die Leistung?

Die Tagespflege wird mit dem gleichen Betrag gefördert wie Pflegesachleistungen (§ 36):

| Pflegegrad | Betrag/Monat |

|-----------|-------------|

| PG 2 | 795 EUR |

| PG 3 | 1.496 EUR |

| PG 4 | 1.858 EUR |

| PG 5 | 2.299 EUR |

Kombination mit anderen Leistungen

Tagespflege kann zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen genutzt werden — die Budgets werden nicht verrechnet!

Das bedeutet: Du kannst parallel Pflegegeld + Pflegesachleistungen + Tagespflege beziehen.

Was kostet Tagespflege?

Die Pflegekasse übernimmt den pflegebedingten Anteil. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrdienst müssen selbst getragen werden (ca. 15–30 EUR/Tag Eigenanteil).

Beantragung

  1. Tagespflegeeinrichtung in der Nähe finden
  2. Anmeldung bei der Einrichtung
  3. Pflegekasse informieren — keine separate Genehmigung nötig
  4. Einrichtung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab

Vorteile für die Familie

  • Pflegende Angehörige können weiter arbeiten oder sich erholen
  • Soziale Kontakte für den Pflegebedürftigen
  • Professionelle Betreuung und Aktivierung

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.