Tagespflege entlastet Angehörige und fördert die Selbständigkeit — auf Kosten der Pflegekasse.
Tagespflege (§ 41 SGB XI) ist eine teilstationäre Pflegeform: Der Pflegebedürftige wird tagsüber in einer Einrichtung betreut und verbringt die Nächte zu Hause.
Typisch sind Betreuungszeiten von 8–17 Uhr, oft mit Fahrdienst inklusive.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Pflege.
Die Tagespflege wird mit dem gleichen Betrag gefördert wie Pflegesachleistungen (§ 36):
| Pflegegrad | Betrag/Monat |
|-----------|-------------|
| PG 2 | 795 EUR |
| PG 3 | 1.496 EUR |
| PG 4 | 1.858 EUR |
| PG 5 | 2.299 EUR |
Tagespflege kann zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen genutzt werden — die Budgets werden nicht verrechnet!
Das bedeutet: Du kannst parallel Pflegegeld + Pflegesachleistungen + Tagespflege beziehen.
Die Pflegekasse übernimmt den pflegebedingten Anteil. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrdienst müssen selbst getragen werden (ca. 15–30 EUR/Tag Eigenanteil).
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
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Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Urlaub, Krankheit, Auszeit — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
Kurzzeitpflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.