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Pflegehilfsmittel: 42 EUR/Monat kostenlos bestellen

Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz — die Pflegekasse zahlt monatlich 42 EUR.

Stand: 4. August 2026 · gegen BMG-Quellen geprüftpflegehilfsmittelhilfsmittel42 europflegeboxmonatlich

Kurzantwort

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege bekommen 42 EUR im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI) — Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen. Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Das Geld ist zweckgebunden, wird nicht ausgezahlt und ist nicht ins nächste Jahr übertragbar.

Wer hat Anspruch?

Drei Voraussetzungen:

  • Pflegegrad 1 bis 5 — auch Pflegegrad 1 hat vollen Anspruch.
  • Die Pflege findet zu Hause statt (auch in einer ambulant betreuten Wohngruppe).
  • Die Pflege wird von Angehörigen oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen erbracht — oder ergänzend von einem Pflegedienst.

Wer vollstationär im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch: Dort trägt die Einrichtung die Kosten.

Was ist ein „zum Verbrauch bestimmtes" Pflegehilfsmittel?

Gemeint sind Produkte, die nach Gebrauch weggeworfen werden. Die Pflegekassen orientieren sich am Hilfsmittelverzeichnis, in der Praxis geht es fast immer um diese Gruppen:

ProduktTypischer Zweck
EinmalhandschuheHygiene bei Körperpflege und Toilettengang
HändedesinfektionsmittelInfektionsschutz für Pflegeperson und Pflegebedürftigen
FlächendesinfektionsmittelReinigung von Pflegebett, Rollstuhl, Toilettenstuhl
Bettschutzeinlagen (Einmal- oder Mehrfachgebrauch)Schutz der Matratze bei Inkontinenz
SchutzschürzenKleidungsschutz bei der Pflege
Mund-Nasen-SchutzInfektionsschutz
Fingerlingepunktuelle Hygiene

Nicht aus diesem Budget bezahlt werden technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf oder Toilettenstuhl. Die laufen über § 40 Abs. 1 und werden leihweise gestellt oder separat bezuschusst.

Ebenfalls nicht enthalten: Inkontinenzmaterial wie Windeln und Vorlagen. Das ist Sache der Krankenkasse (§ 33 SGB V), nicht der Pflegekasse — ein sehr häufiger Irrtum. Dafür brauchen Sie eine ärztliche Verordnung.

So kommen Sie an die 42 EUR

Es gibt drei Wege, und sie unterscheiden sich erheblich im Aufwand.

Weg 1: Lieferant mit Direktabrechnung (am einfachsten)

Zahlreiche Anbieter liefern eine monatliche Box nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts und legen nichts aus.

  1. 1.Anbieter auswählen.
  2. 2.Zusammenstellung der Box wählen (Handschuhgröße, Bedarf an Bettschutz usw.).
  3. 3.Der Anbieter holt die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse ein.
  4. 4.Lieferung startet, meist monatlich.

Achten Sie darauf, dass der Anbieter einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse hat — sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Weg 2: Selbst kaufen und Kosten erstatten lassen

Sie kaufen im Sanitätshaus, in der Apotheke oder im Handel, reichen die Rechnung ein und bekommen bis zu 42 EUR im Monat zurück. Das lohnt sich, wenn Sie bestimmte Produkte bevorzugen, die keine Box führt.

Weg 3: Über den Pflegedienst

Viele ambulante Dienste organisieren die Versorgung mit. Fragen Sie danach, wenn ohnehin ein Dienst kommt.

Der Antrag

Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt: „Ich beantrage die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln nach § 40 Abs. 2 SGB XI." Viele Kassen haben ein einseitiges Formular; die Lieferanten übernehmen den Papierkram in der Regel komplett.

Wichtig: Der Anspruch beginnt frühestens mit dem Antragsmonat. Rückwirkend für vergangene Monate zahlt die Pflegekasse nicht — wer erst im Juni beantragt, verliert die 42 EUR aus Januar bis Mai endgültig.

Was sinnvoll in die Monatsbox gehört

Die meisten Anbieter lassen Sie die Zusammenstellung selbst wählen. Eine typische, praxistaugliche Box für die häusliche Pflege:

ProduktRichtwert pro MonatWofür
Einmalhandschuhe100–200 StückKörperpflege, Toilettengang, Wundversorgung
Händedesinfektion500 mlvor und nach jedem Pflegevorgang
Flächendesinfektion500 mlPflegebett, Nachttisch, Toilettenstuhl
Bettschutzeinlagen30 StückMatratzenschutz bei Inkontinenz
Schutzschürzen30 StückKleidungsschutz
Mund-Nasen-Schutznach BedarfInfektionsschutz

Passen Sie die Handschuhgröße unbedingt an: Zu große Handschuhe rutschen und machen die Pflege unsicher. Die Größe lässt sich bei den meisten Anbietern jederzeit ändern.

Wenn Ihre Box regelmäßig ungenutzt liegen bleibt, stellen Sie um — es bringt nichts, Bettschutz zu horten, wenn Sie eigentlich mehr Desinfektionsmittel bräuchten.

Wenn die Pflegekasse ablehnt

Ablehnungen kommen vor, sind aber selten berechtigt. Die häufigsten Gründe und was hilft:

  • „Kein Anspruch bei Pflegegrad 1." Falsch. § 40 Abs. 2 gilt ab Pflegegrad 1. Verweisen Sie schriftlich auf die Norm.
  • „Die Pflege erfolgt durch einen Pflegedienst." Auch dann besteht Anspruch, solange die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet.
  • „Der Anbieter hat keinen Vertrag mit uns." Das stimmt möglicherweise — dann wechseln Sie den Anbieter oder gehen den Weg über die Kostenerstattung.

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Ein formloses Schreiben genügt, die Begründung dürfen Sie nachreichen.

Anbieter wechseln

Sie sind an keinen Lieferanten gebunden. Ein Wechsel ist jederzeit möglich und formlos: Der neue Anbieter meldet die Versorgung bei Ihrer Pflegekasse an, der alte stellt die Lieferung ein. Achten Sie nur darauf, dass sich die Monate nicht überschneiden — pro Monat gibt es das Budget nur einmal.

Gründe für einen Wechsel sind meist Produktqualität, Lieferzuverlässigkeit oder eine unpassende Zusammenstellung.

Verfall: 42 EUR pro Monat, nicht 504 EUR pro Jahr

Das Budget ist ein Monatsbudget. Nicht genutzte Beträge sammeln sich nicht an und sind nicht ins Folgejahr übertragbar.

Wer in einem Monat nur für 20 EUR bezieht, verliert die anderen 22 EUR. Es lohnt sich deshalb, die Box auf den tatsächlichen Bedarf einzustellen — lieber etwas großzügiger als zu knapp.

Häufige Fragen

Bekomme ich die 42 EUR auch mit Pflegegrad 1?

Ja. Anders als bei Pflegegeld oder Sachleistungen gilt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel schon ab Pflegegrad 1, in voller Höhe.

Zahlt die Pflegekasse auch Windeln und Inkontinenzeinlagen?

Nein. Inkontinenzmaterial ist ein Hilfsmittel der Krankenversicherung nach § 33 SGB V. Sie brauchen dafür eine ärztliche Verordnung und wenden sich an die Krankenkasse, nicht an die Pflegekasse.

Kann ich mir die 42 EUR auszahlen lassen?

Nein. Der Betrag ist zweckgebunden und wird entweder direkt mit dem Lieferanten abgerechnet oder gegen Rechnung erstattet.

Wird nicht genutztes Geld angespart?

Nein. Es handelt sich um ein Monatsbudget. Was Sie in einem Monat nicht abrufen, verfällt zum Monatsende.

Bekomme ich die Leistung rückwirkend, wenn ich spät beantrage?

Nein. Die Versorgung beginnt frühestens im Monat der Antragstellung. Stellen Sie den Antrag deshalb sofort, wenn der Pflegegrad anerkannt ist.

Rechtsgrundlage

  • § 40 Abs. 2 SGB XI — zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, 42 EUR monatlich
  • § 40 Abs. 1 SGB XI — technische Pflegehilfsmittel (leihweise Überlassung)
  • § 33 SGB V — Hilfsmittel der Krankenversicherung, u. a. Inkontinenzmaterial

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