Ab Pflegegrad 4 oder 5 bekommen Sie fast automatisch Merkzeichen H — und damit massive Steuer- und ÖPNV-Vorteile.
Im Schwerbehindertenausweis kann ein „H" (für „hilflos") eingetragen sein. Dieses Merkzeichen öffnet einige der wertvollsten finanziellen Vorteile, die Pflegebedürftige in Deutschland bekommen können.
Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen gilt:
| Pflegegrad | Merkzeichen H |
|------------|---------------|
| PG 4 oder PG 5 | ✅ wird in der Regel automatisch zuerkannt |
| PG 3 | ⚠️ Einzelfall — abhängig vom Hilfebedarf |
| PG 1 oder PG 2 | ❌ in der Regel nicht |
Voraussetzung Hilflosigkeit: Die Person braucht für mindestens 3 alltägliche Verrichtungen (z. B. Anziehen, Essen, Körperpflege, Toilettengang) täglich mindestens 2 Stunden fremde Hilfe.
Statt 1.400 EUR (Pauschbetrag bei GdB 100) bekommen Sie mit H einen erhöhten Pauschbetrag von 3.700 EUR in der Steuererklärung (§ 33b Abs. 3 EStG). Dieser Betrag wird direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen — ohne Nachweise.
Mit Merkzeichen H bekommen Sie eine kostenlose Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung in Bus und Bahn (Nahverkehr deutschlandweit). Sparen: ca. 100 EUR/Jahr.
Wenn ein Auto auf den Pflegebedürftigen angemeldet ist, wird die Kraftfahrzeugsteuer komplett erlassen. Bei größeren Fahrzeugen sind das mehrere 100 EUR/Jahr.
Sie können den Pauschbetrag des Pflegebedürftigen auf nahe Angehörige übertragen, die Steuer zahlen (§ 33b Abs. 5 EStG). Das ist besonders wertvoll, wenn der Pflegebedürftige selbst keine Steuer zahlt.
Bei Merkzeichen RF wird der Rundfunkbeitrag erlassen. H allein reicht nicht, aber bei vielen Pflegebedürftigen wird RF zusätzlich vergeben.
Wer gleichzeitig Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis beantragt, spart eine Begutachtung — das Versorgungsamt nutzt das MD-Gutachten.
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein eigener Wert und nicht identisch mit dem Pflegegrad. Pflegegrad 4 = oft GdB 90-100. Pflegegrad 5 = praktisch immer GdB 100 + Merkzeichen H.
Der Schwerbehindertenausweis ist meist 5 Jahre gültig. Verlängerung beantragen Sie rechtzeitig — sonst entfallen alle Vorteile.
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