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Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H: Bis zu 3.700 EUR Steuerfreibetrag

Ab Pflegegrad 4 oder 5 bekommen Sie fast automatisch Merkzeichen H — und damit massive Steuer- und ÖPNV-Vorteile.

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Merkzeichen H = „Hilflos"

Im Schwerbehindertenausweis kann ein „H" (für „hilflos") eingetragen sein. Dieses Merkzeichen öffnet einige der wertvollsten finanziellen Vorteile, die Pflegebedürftige in Deutschland bekommen können.

Wer bekommt Merkzeichen H automatisch?

Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen gilt:

| Pflegegrad | Merkzeichen H |

|------------|---------------|

| PG 4 oder PG 5 | ✅ wird in der Regel automatisch zuerkannt |

| PG 3 | ⚠️ Einzelfall — abhängig vom Hilfebedarf |

| PG 1 oder PG 2 | ❌ in der Regel nicht |

Voraussetzung Hilflosigkeit: Die Person braucht für mindestens 3 alltägliche Verrichtungen (z. B. Anziehen, Essen, Körperpflege, Toilettengang) täglich mindestens 2 Stunden fremde Hilfe.

Die 5 wichtigsten Vorteile von Merkzeichen H

1. Behindertenpauschbetrag: 3.700 EUR jährlich

Statt 1.400 EUR (Pauschbetrag bei GdB 100) bekommen Sie mit H einen erhöhten Pauschbetrag von 3.700 EUR in der Steuererklärung (§ 33b Abs. 3 EStG). Dieser Betrag wird direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen — ohne Nachweise.

2. Kostenlose ÖPNV-Wertmarke

Mit Merkzeichen H bekommen Sie eine kostenlose Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung in Bus und Bahn (Nahverkehr deutschlandweit). Sparen: ca. 100 EUR/Jahr.

3. Befreiung von der KFZ-Steuer

Wenn ein Auto auf den Pflegebedürftigen angemeldet ist, wird die Kraftfahrzeugsteuer komplett erlassen. Bei größeren Fahrzeugen sind das mehrere 100 EUR/Jahr.

4. Übertragung des Pauschbetrags auf Kinder/Eltern

Sie können den Pauschbetrag des Pflegebedürftigen auf nahe Angehörige übertragen, die Steuer zahlen (§ 33b Abs. 5 EStG). Das ist besonders wertvoll, wenn der Pflegebedürftige selbst keine Steuer zahlt.

5. Rundfunkbeitrag-Befreiung möglich

Bei Merkzeichen RF wird der Rundfunkbeitrag erlassen. H allein reicht nicht, aber bei vielen Pflegebedürftigen wird RF zusätzlich vergeben.

So beantragen Sie den Ausweis

  1. Antrag beim Versorgungsamt (in NRW: bei der Bezirksregierung, in Bayern: ZBFS).
  2. Pflegegutachten des MD beilegen — das spart eine zusätzliche Untersuchung.
  3. Aktuelle ärztliche Berichte beilegen.
  4. Bearbeitungsdauer: 3-6 Monate. Schwerbehindertenausweis kommt rückwirkend zum Antragsdatum.

Tipp: Antrag parallel zum Pflegegrad

Wer gleichzeitig Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis beantragt, spart eine Begutachtung — das Versorgungsamt nutzt das MD-Gutachten.

Was ist mit dem GdB?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein eigener Wert und nicht identisch mit dem Pflegegrad. Pflegegrad 4 = oft GdB 90-100. Pflegegrad 5 = praktisch immer GdB 100 + Merkzeichen H.

Wichtig: Aktualität prüfen

Der Schwerbehindertenausweis ist meist 5 Jahre gültig. Verlängerung beantragen Sie rechtzeitig — sonst entfallen alle Vorteile.

Rechtsgrundlage

  • § 152 SGB IX (Schwerbehinderteneigenschaft)
  • § 33b EStG (Pauschbeträge)
  • Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

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