Außergewöhnliche Belastungen, Steuerbonus 20% — so holst du das Maximum heraus.
Für ambulante Pflegeleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es einen direkten Steuerbonus von 20% der Kosten, maximal 4.000 EUR pro Jahr — unabhängig von der zumutbaren Eigenbelastung!
Das gilt für:
Wichtig: Nur Arbeitskosten, nicht Materialkosten absetzbar. Zahlung per Überweisung (nicht bar)!
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen — aber erst nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung (1–7% des Einkommens).
Absetzbar:
Wer jemanden unentgeltlich persönlich pflegt (mindestens Pflegegrad 2), kann den Pauschbetrag abziehen — ohne Nachweis!
| Pflegegrad | Pauschbetrag/Jahr |
|-----------|------------------|
| PG 2 | 600 EUR |
| PG 3 | 1.100 EUR |
| PG 4 oder "hilflos" | 1.800 EUR |
| PG 5 | 1.800 EUR |
Voraussetzung: Pflege in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen, keine Zahlung für die Pflege.
Sammle alle Rechnungen im Jahr und beauftrage einen Steuerberater mit Erfahrung im Pflegesteuerrecht — oft sparen sie mehr als sie kosten.
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
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Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Urlaub, Krankheit, Auszeit — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
Kurzzeitpflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.