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Pflegeheim-Kosten 2025: Was zahlt die Pflegekasse, was zahle ich selbst?

Die Pflegekasse übernimmt einen Festbetrag — den Rest zahlt die Familie. So hoch ist der Eigenanteil.

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Was zahlt die Pflegekasse?

Bei vollstationärer Pflege (§ 43 SGB XI) zahlt die Pflegekasse feste Beträge je Pflegegrad:

| Pflegegrad | Pflegekasse/Monat |

|-----------|------------------|

| PG 1 | 0 EUR (kein Anspruch auf vollstationäre Leistungen) |

| PG 2 | 805 EUR |

| PG 3 | 1.319 EUR |

| PG 4 | 1.855 EUR |

| PG 5 | 2.095 EUR |

(Stand 2025 nach PUEG-Erhöhung)

Was kostet ein Pflegeheim wirklich?

Die tatsächlichen Kosten liegen oft bei 4.000–6.000 EUR/Monat. Der Rest nach Abzug der Pflegekassenleistung ist der Eigenanteil der Familie.

Typische Zusammensetzung der Gesamtkosten:

  • Pflegekosten: ca. 2.500–3.500 EUR
  • Unterkunft & Verpflegung: ca. 800–1.200 EUR
  • Investitionskosten: ca. 300–600 EUR

Wer zahlt den Eigenanteil?

  1. Der Pflegebedürftige selbst (aus Rente, Vermögen)
  2. Unterhaltspflichtige Kinder (seit 2020: nur wenn Jahreseinkommen > 100.000 EUR)
  3. Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) wenn Eigenmittel nicht ausreichen

Entlastung durch einrichtungsinterne Eigenanteile

Seit 2022 gibt es einen Pflegekassen-Zuschuss zum Eigenanteil — je länger die Pflege dauert:

  • 1. Jahr: 15% des pflegebedingten Eigenanteils
  • 2. Jahr: 30%
  • 3. Jahr: 50%
  • Ab 4. Jahr: 75%

Was ist mit dem Entlastungsbetrag?

Auch im Pflegeheim haben Bewohner mit PG 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 EUR/Monat — für Aktivitäten und Betreuungsangebote.

Sozialhilfe beantragen

Wenn das Geld nicht reicht, beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Wichtig: frühzeitig, denn die Bearbeitung dauert.

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