Die Pflegekasse übernimmt einen Festbetrag — den Rest zahlt die Familie. So hoch ist der Eigenanteil.
Bei vollstationärer Pflege (§ 43 SGB XI) zahlt die Pflegekasse feste Beträge je Pflegegrad:
| Pflegegrad | Pflegekasse/Monat |
|-----------|------------------|
| PG 1 | 0 EUR (kein Anspruch auf vollstationäre Leistungen) |
| PG 2 | 805 EUR |
| PG 3 | 1.319 EUR |
| PG 4 | 1.855 EUR |
| PG 5 | 2.095 EUR |
(Stand 2025 nach PUEG-Erhöhung)
Die tatsächlichen Kosten liegen oft bei 4.000–6.000 EUR/Monat. Der Rest nach Abzug der Pflegekassenleistung ist der Eigenanteil der Familie.
Typische Zusammensetzung der Gesamtkosten:
Seit 2022 gibt es einen Pflegekassen-Zuschuss zum Eigenanteil — je länger die Pflege dauert:
Auch im Pflegeheim haben Bewohner mit PG 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 EUR/Monat — für Aktivitäten und Betreuungsangebote.
Wenn das Geld nicht reicht, beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Wichtig: frühzeitig, denn die Bearbeitung dauert.
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Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Urlaub, Krankheit, Auszeit — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
Kurzzeitpflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.