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Hilfe zur Pflege: Wenn die Pflegekasse nicht reicht — so springt das Sozialamt ein

Pflegeheim kostet 3.245 EUR, Rente reicht nicht? Das Sozialamt zahlt den Rest — aber nicht ohne Bedingungen.

sozialamthilfe zur pflegeSGB XIIschonvermögeneigenanteil

Wenn die Rente nicht reicht — kein Tabu mehr

Pflegeheim kostet im Bundesdurchschnitt 3.245 EUR Eigenanteil pro Monat (vdek 2026). Eine Standard-Altersrente beträgt 1.600-1.800 EUR. Das geht nicht zusammen — und genau dafür gibt es die Hilfe zur Pflege nach §§ 61-66 SGB XII.

Wichtig zu wissen: Das ist kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch.

Wer bekommt Hilfe zur Pflege?

Anspruch hat, wer:

  1. Mindestens Pflegegrad 1 hat (für ambulante Hilfe) bzw. Pflegegrad 2 (für Heim)
  2. ✅ Die Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln decken kann
  3. ✅ Sein Einkommen und Vermögen unterhalb der Schongrenzen liegt

Schonvermögen 2026 — was Sie behalten dürfen

Seit dem 01.01.2023 wurde das Schonvermögen massiv erhöht:

| Personenstand | Schonvermögen |

|---------------|---------------|

| Alleinstehend | 10.000 EUR |

| Ehepaar | 20.000 EUR |

| pro unterhaltsberechtigtes Kind | + 500 EUR |

Dazu gehört NICHT:

  • ❌ Selbstgenutztes Hausgrundstück bei Angehörigen-Bewohnung („Familienheim")
  • ❌ Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe
  • ❌ Hausrat in üblichem Umfang
  • ❌ Auto für Behindertenfahrten

Werden Kinder zur Kasse gebeten?

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) gilt:

➡️ Erwachsene Kinder müssen nur dann zahlen, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 EUR liegt.

Das heißt: In ~95 % aller Fälle bleiben Kinder verschont. Das Sozialamt prüft nur das Einkommen — nicht das Vermögen. Schwiegerkinder sind ohnehin nicht herangezogen.

Wie funktioniert die Anrechnung?

Das Sozialamt rechnet ungefähr so:

| Posten | Betrag |

|--------|--------|

| Heimkosten gesamt | 3.500 EUR |

| − Pflegekassen-Anteil PG 4 | − 1.855 EUR |

| = Eigenanteil | 1.645 EUR |

| Rente des Bewohners | 1.300 EUR |

| Privatrente | 100 EUR |

| Pflegewohngeld (z. B. NRW) | 400 EUR |

| = Eigenes Aufkommen | 1.800 EUR |

→ Eigenanteil ist gedeckt — kein Sozialamt nötig.

Wenn das Aufkommen unter den Eigenanteil sinkt, springt das Sozialamt mit „Hilfe zur Pflege" ein.

Pflegewohngeld — vor dem Sozialamt prüfen

In einigen Bundesländern (NRW, SH) gibt es Pflegewohngeld vom Land — das vor der Hilfe zur Pflege gezahlt wird und das Vermögen nicht antastet. Immer zuerst Antrag stellen.

Antrag stellen — schnell und richtig

  1. Sofort beantragen — Hilfe zur Pflege wird nicht rückwirkend gewährt.
  2. Zuständig: Sozialamt am Wohnort des Pflegebedürftigen.
  3. Formular: meist online beim Sozialamt herunterladbar.
  4. Beilagen: Rentenbescheid, Kontoauszüge der letzten 12 Monate, Heim-Vertrag, Pflegegutachten.

Schenkungs-Rückgriff: 10-Jahres-Frist

Wenn jemand sein Vermögen innerhalb der letzten 10 Jahre verschenkt hat (z. B. Haus auf Kinder übertragen), kann das Sozialamt das Geschenk zurückfordern (§ 528 BGB). Pro Jahr Verschenkung „verfällt" ein Teil — komplett verfristet erst nach 10 Jahren.

Häusliche Pflege: auch hier möglich

Hilfe zur Pflege gibt es nicht nur fürs Heim: Auch bei häuslicher Pflege (Pflegedienst-Kosten über dem Sachleistungsbudget) kann das Sozialamt aufstocken.

Tipp

Sprechen Sie frühzeitig mit dem Sozialdienst des Pflegeheims — die sind erfahren in der Sozialamts-Antragstellung und helfen kostenlos.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 61-66 SGB XII (Hilfe zur Pflege)
  • § 90 SGB XII (Vermögensgrenzen)
  • § 94 SGB XII (Angehörigen-Entlastung 100.000 EUR)

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