Pflegeheim kostet 3.245 EUR, Rente reicht nicht? Das Sozialamt zahlt den Rest — aber nicht ohne Bedingungen.
Pflegeheim kostet im Bundesdurchschnitt 3.245 EUR Eigenanteil pro Monat (vdek 2026). Eine Standard-Altersrente beträgt 1.600-1.800 EUR. Das geht nicht zusammen — und genau dafür gibt es die Hilfe zur Pflege nach §§ 61-66 SGB XII.
Wichtig zu wissen: Das ist kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch.
Anspruch hat, wer:
Seit dem 01.01.2023 wurde das Schonvermögen massiv erhöht:
| Personenstand | Schonvermögen |
|---------------|---------------|
| Alleinstehend | 10.000 EUR |
| Ehepaar | 20.000 EUR |
| pro unterhaltsberechtigtes Kind | + 500 EUR |
Dazu gehört NICHT:
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) gilt:
➡️ Erwachsene Kinder müssen nur dann zahlen, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 EUR liegt.
Das heißt: In ~95 % aller Fälle bleiben Kinder verschont. Das Sozialamt prüft nur das Einkommen — nicht das Vermögen. Schwiegerkinder sind ohnehin nicht herangezogen.
Das Sozialamt rechnet ungefähr so:
| Posten | Betrag |
|--------|--------|
| Heimkosten gesamt | 3.500 EUR |
| − Pflegekassen-Anteil PG 4 | − 1.855 EUR |
| = Eigenanteil | 1.645 EUR |
| Rente des Bewohners | 1.300 EUR |
| Privatrente | 100 EUR |
| Pflegewohngeld (z. B. NRW) | 400 EUR |
| = Eigenes Aufkommen | 1.800 EUR |
→ Eigenanteil ist gedeckt — kein Sozialamt nötig.
Wenn das Aufkommen unter den Eigenanteil sinkt, springt das Sozialamt mit „Hilfe zur Pflege" ein.
In einigen Bundesländern (NRW, SH) gibt es Pflegewohngeld vom Land — das vor der Hilfe zur Pflege gezahlt wird und das Vermögen nicht antastet. Immer zuerst Antrag stellen.
Wenn jemand sein Vermögen innerhalb der letzten 10 Jahre verschenkt hat (z. B. Haus auf Kinder übertragen), kann das Sozialamt das Geschenk zurückfordern (§ 528 BGB). Pro Jahr Verschenkung „verfällt" ein Teil — komplett verfristet erst nach 10 Jahren.
Hilfe zur Pflege gibt es nicht nur fürs Heim: Auch bei häuslicher Pflege (Pflegedienst-Kosten über dem Sachleistungsbudget) kann das Sozialamt aufstocken.
Sprechen Sie frühzeitig mit dem Sozialdienst des Pflegeheims — die sind erfahren in der Sozialamts-Antragstellung und helfen kostenlos.
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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.