Polnische Pflegekräfte ab 2.500 EUR/Monat — aber nur wenn der Vertrag stimmt. So vermeiden Sie Schwarzarbeit und Nachzahlungen.
Eine echte 24-Stunden-Betreuung durch eine einzelne Person ist in Deutschland rechtlich nicht möglich — niemand darf 24 Stunden arbeiten. Erlaubt sind:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2021 in einem viel beachteten Urteil klargestellt: Auch Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit — sie muss bezahlt werden (mindestens Mindestlohn).
Eine ausländische Agentur (z. B. polnisches Unternehmen) stellt die Pflegekraft fest an und entsendet sie nach Deutschland. Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit der Agentur — nicht mit der Person.
Vorteile:
Pflichtdokumente:
Kosten: 2.500-3.500 EUR / Monat (je nach Sprachkenntnissen, Qualifikation)
Die Pflegekraft ist als Selbstständige in Deutschland tätig. Wird vom Zoll sehr kritisch geprüft — es darf keine Scheinselbstständigkeit vorliegen (Weisungsbindung, regelmäßige Arbeitszeiten = Scheinselbstständigkeit).
Risiko: Bei Scheinselbstständigkeit droht Nachzahlung der Sozialabgaben bis zu 5 Jahre rückwirkend. Pflegende Familie haftet als „Auftraggeber".
Sie werden Arbeitgeber. Müssen anmelden bei:
Pflichten: Mindestlohn (13,90 EUR/Stunde seit 01.01.2026), Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Praktisch nur bei sehr engem Vertrauensverhältnis machbar.
| Modell | Kosten/Monat | Hauptrisiko |
|--------|--------------|-------------|
| Entsendung | 2.500-3.500 EUR | Auswahl der Agentur |
| Selbständig | 2.000-2.800 EUR | Scheinselbstständigkeit |
| Direkte Anstellung | 3.000-4.500 EUR | Arbeitgeber-Pflichten |
| Deutscher Pflegedienst 24/7 | 8.000-15.000 EUR | nicht für die meisten finanzierbar |
Wer Pflegegeld (PG 2: 347 EUR, PG 5: 990 EUR) bekommt, kann es frei für die 24-Stunden-Pflege einsetzen. Zusätzlich:
➡️ Die meisten Familien zahlen die Differenz aus eigenen Mitteln.
✅ DIN SPEC 33454 Gütesiegel (legale Anstellung, faire Bedingungen)
✅ Vertrag in deutscher Sprache
✅ Klare Regelung der Arbeitszeit (max. 60 h/Woche, Pausen schriftlich)
✅ Ersatzregelung bei Krankheit der Pflegekraft
✅ Erreichbarkeit der Agentur an deutscher Telefonnummer
✅ Keine Bar-Zahlung an die Pflegekraft
❌ Vorsicht bei Festpreisen unter 2.200 EUR/Monat — meist nicht legal möglich.
20 % der Lohnkosten (max. 4.000 EUR/Jahr) können Sie direkt von der Steuerschuld abziehen (§ 35a EStG haushaltsnahe Beschäftigung).
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Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR aus dem Entlastungsbudget
Urlaub, Krankheit, Auszeit — die Pflegekasse zahlt bis zu 6 Wochen Ersatzpflege.
Kurzzeitpflege: bis 3.539 EUR aus dem Entlastungsbudget
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung der Pflegeperson — die Pflegekasse zahlt bis zu 8 Wochen.
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.