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Pflegegrad 1: Alle Leistungen 2026 (kein Pflegegeld — trotzdem 5 starke Leistungen)

Pflegegrad 1 bekommt kein Pflegegeld. Aber: 5 Leistungen über 2.000 EUR/Jahr werden trotzdem oft verschenkt.

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Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 entspricht einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" (12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungs-Verfahren). Er wird oft nach Schlaganfall, bei beginnender Demenz, nach Stürzen oder bei chronischen Erkrankungen vergeben.

Wichtig: Pflegegrad 1 gibt es seit 2017 — er ersetzt keine alte Pflegestufe. Ca. 20 % aller Pflegebedürftigen in Deutschland haben PG 1.

Was Pflegegrad 1 NICHT bekommt

Kein Pflegegeld (das gibt's erst ab PG 2)

Keine Pflegesachleistungen (Pflegedienst-Pauschale)

Keine Kurzzeitpflege und keine Verhinderungspflege

Was Pflegegrad 1 SEHR WOHL bekommt — 5 starke Leistungen

1. Entlastungsbetrag: 131 EUR / Monat = **1.572 EUR / Jahr**

Zweckgebunden für Alltagshilfen, Putzhilfe, Betreuungsgruppen, Tagespflege als Aufstockung. Wird nicht ausgezahlt — Sie reichen Rechnungen ein.

➡️ Verfallsfrist: 30. Juni des Folgejahres. Wer 2025 nichts genutzt hat, muss bis Juni 2026 handeln.

2. Pflegehilfsmittel: 42 EUR / Monat = **504 EUR / Jahr**

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, FFP2-Masken — werden direkt von Pflegebox-Anbietern geliefert. Ohne Vorkasse.

3. Wohnumfeldverbesserung: bis zu **4.180 EUR pro Maßnahme**

Treppenlift, ebenerdige Dusche, Badumbau, Türverbreiterung. Bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt: bis 4× 4.180 = 16.720 EUR.

4. Hausnotruf-Zuschuss

Anschluss: einmalig 10,49 EUR, monatliche Grundgebühr 25,50 EUR (Stand 2026, § 40 Abs. 5 SGB XI). Bei medizinischer Notwendigkeit deckt die Pflegekasse den Standardtarif komplett.

5. Kostenlose Pflegeberatung & Pflegekurs

  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: unbegrenzt kostenlos
  • Pflegekurs für Angehörige nach § 45 SGB XI: kostenlos, mehrtägig, auch online

Rechenbeispiel: So viel ist Pflegegrad 1 wert

| Posten | Wert pro Jahr |

|--------|---------------|

| Entlastungsbetrag (12 × 131) | 1.572 EUR |

| Pflegehilfsmittel (12 × 42) | 504 EUR |

| Wohnumfeld (einmalig, anteilig) | bis 4.180 EUR |

| Hausnotruf-Zuschuss (12 × Tarif) | bis 306 EUR |

| Summe (ohne Wohnumfeld) | ca. 2.380 EUR/Jahr |

Das sind knapp 200 EUR pro Monat, die viele Pflegegrad-1-Berechtigte einfach verschenken.

Lohnt sich PG 1 zu beantragen?

Ja, fast immer. Der Antrag ist kostenlos. Selbst wenn die Begutachtung am Ende „nur" Pflegegrad 1 ergibt, bekommen Sie 2.000+ EUR/Jahr an Hilfeleistungen.

➡️ PflegePilot prüft in 5 Minuten, ob Pflegegrad 1 in Frage kommt.

Tipp: Höherstufung im Blick behalten

Wer Pflegegrad 1 hat und merkt, dass es schlechter wird, sollte frühzeitig Höherstufung beantragen. Dann gibt es ab PG 2 zusätzlich Pflegegeld (347 EUR/Monat) und Verhinderungspflege.

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.