Schnelle Hilfe bei akuter Pflegesituation — bis zu 90% des Nettogehalts.
Das Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI) ist eine Lohnersatzleistung für Angehörige, die bei einer akuten Pflegesituation kurzfristig vom Job freigestellt sind — analog zum Kinderkrankengeld.
Seit 2024 (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG) ist die Leistung pro Kalenderjahr verfügbar — nicht mehr nur einmalig pro Pflegefall.
Wichtig: Auch ohne anerkannten Pflegegrad — wenn der Pflegebedarf voraussichtlich besteht (z. B. nach Schlaganfall, Sturz).
Wie beim Kinderkrankengeld:
Ja — die 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld können der Pflegezeit (bis 6 Monate) vorgeschaltet werden, um die Versorgung in Ruhe zu organisieren.
Lassen Sie sich von der Pflegekasse direkt das Formular zusenden — manche Pflegekassen haben es online (TK, Barmer, AOK). Stichwort: „Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a SGB XI".
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Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: 1.612 EUR wenn die Pflegeperson ausfällt
Urlaub, Krankheit, Auszeit — die Pflegekasse zahlt bis zu 6 Wochen Ersatzpflege.
Kurzzeitpflege: 1.774 EUR für vorübergehende stationäre Pflege
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung der Pflegeperson — die Pflegekasse zahlt bis zu 8 Wochen.
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.