Kurzantwort
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) ist Geld auf Ihr Konto, wenn Angehörige pflegen. Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) ist ein Budget, aus dem ein zugelassener Pflegedienst bezahlt wird. Die Sachleistung ist rund doppelt so hoch wie das Pflegegeld — bei Pflegegrad 3 etwa 1.497 EUR gegenüber 599 EUR. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen.
Die Beträge 2026 im direkten Vergleich
| Pflegegrad | Pflegegeld (§ 37) | Sachleistung (§ 36) | Differenz |
|---|---|---|---|
| PG 1 | — | — | kein Anspruch |
| PG 2 | 347 EUR | 796 EUR | + 449 EUR |
| PG 3 | 599 EUR | 1.497 EUR | + 898 EUR |
| PG 4 | 800 EUR | 1.859 EUR | + 1.059 EUR |
| PG 5 | 990 EUR | 2.299 EUR | + 1.309 EUR |
Alle Beträge gelten pro Monat. Pflegegrad 1 hat auf beides keinen Anspruch — dort greifen Entlastungsbetrag (131 EUR), Pflegehilfsmittel (42 EUR) und Wohnumfeldzuschuss (4.180 EUR).
Dass die Sachleistung höher ausfällt, hat einen einfachen Grund: Aus ihr wird professionelles Personal zu tariflichen Sätzen bezahlt. Das Pflegegeld ist dagegen eine pauschale Anerkennung für die private Pflege, kein Lohn.
Pflegegeld: Wie es funktioniert
Das Pflegegeld wird monatlich auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen und ist frei verwendbar. Sie müssen keine Belege einreichen und niemandem Rechenschaft ablegen.
In der Praxis wird es meist an die pflegenden Angehörigen weitergegeben — rechtlich verpflichtet sind Sie dazu nicht.
Steuerlich ist das Pflegegeld für die pflegebedürftige Person steuerfrei. Gibt sie es an Angehörige weiter, die sie pflegen, bleibt es auch bei diesen steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG) — vorausgesetzt, die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig.
Voraussetzung: Die häusliche Pflege muss „in geeignetem Umfang" sichergestellt sein. Kontrolliert wird das über die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die Pflegegeldbezieher halbjährlich abrufen müssen.
Sachleistung: Wie sie funktioniert
Die Pflegesachleistung ist kein Geld, sondern ein Budget. Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst erbringt Leistungen und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie sehen das Geld nie.
Abgerechnet wird nach Leistungskomplexen — je nach Bundesland etwa „kleine Morgentoilette", „große Pflege", „Hilfe bei der Nahrungsaufnahme". Jeder Komplex hat einen festen Preis.
Wird das Budget überschritten, zahlen Sie die Differenz selbst. Lassen Sie sich deshalb vom Pflegedienst vorab ausrechnen, wie viele Einsätze pro Woche in Ihr Budget passen.
Wird es nicht ausgeschöpft, bekommen Sie den Rest anteilig als Pflegegeld — das ist die Kombinationsleistung.
Was besser passt — die ehrliche Entscheidungshilfe
Es gibt keine allgemein bessere Wahl. Diese Fragen führen zur richtigen Antwort:
Pflegegeld passt, wenn …
- eine Angehörige die Pflege verlässlich übernehmen kann und will,
- der Hilfebedarf überwiegend aus Betreuung, Haushalt und Begleitung besteht,
- Sie maximale Flexibilität wollen, ohne feste Einsatzzeiten,
- das Geld die Familie finanziell entlasten soll, etwa bei reduzierter Arbeitszeit.
Sachleistung passt, wenn …
- medizinnahe Pflege nötig ist: Wundversorgung, Katheter, Dekubitusprophylaxe,
- die Pflege körperlich schwer wird, etwa beim Transfer aus dem Bett,
- Angehörige berufstätig sind oder weit weg wohnen,
- Sie den doppelten Gegenwert nutzen wollen — 1.497 EUR Sachleistung sind objektiv mehr Versorgung als 599 EUR Pflegegeld,
- die pflegenden Angehörigen an ihre Grenzen kommen.
Ein Hinweis aus der Praxis: Viele Familien starten mit reinem Pflegegeld und merken nach Monaten, dass sie überlastet sind. Der Wechsel ist jederzeit möglich — Sie sind an nichts gebunden, solange Sie nicht die Kombinationsleistung gewählt haben (dort gilt eine Sechs-Monats-Bindung).
Die Kombination: das Beste aus beidem
Sie müssen sich nicht entscheiden. Nutzen Sie den Pflegedienst nur teilweise, erhalten Sie den ungenutzten Anteil anteilig als Pflegegeld (§ 38 SGB XI).
Beispiel Pflegegrad 3:
- Sachleistungsanspruch: 1.497 EUR
- Vom Pflegedienst abgerechnet: 748,50 EUR = 50 %
- Verbleibender Pflegegeld-Anspruch: 50 % von 599 EUR = 299,50 EUR
Sie erhalten also Pflegedienst-Leistungen im Wert von 748,50 EUR plus 299,50 EUR aufs Konto.
⚠️ Bindungsfrist: Wer sich für die Kombinationsleistung entscheidet, ist nach § 38 SGB XI sechs Monate daran gebunden.
Was zusätzlich möglich ist
Beide Leistungen schließen andere Ansprüche nicht aus. Zusätzlich stehen Ihnen zu:
| Leistung | Betrag | Anrechnung? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 EUR/Monat | keine |
| Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 2) | 42 EUR/Monat | keine |
| Tagespflege (§ 41) | bis 2.085 EUR/Monat | keine |
| Entlastungsbudget (§ 42a) | 3.539 EUR/Jahr | keine |
| Wohnumfeld (§ 40 Abs. 4) | 4.180 EUR je Maßnahme | keine |
Besonders die Tagespflege wird übersehen: Sie hat ein eigenes Budget und wird weder auf Pflegegeld noch auf Sachleistung angerechnet.
Zusätzlich können bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags in nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden (§ 45a Abs. 4 SGB XI) — etwa für eine Haushaltshilfe.
Häufige Fragen
Kann ich zwischen Pflegegeld und Sachleistung wechseln?
Ja, grundsätzlich jederzeit durch Mitteilung an die Pflegekasse. Nur wer die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI wählt, ist sechs Monate an diese Entscheidung gebunden.
Muss ich das Pflegegeld versteuern?
Nein. Das Pflegegeld ist für die pflegebedürftige Person steuerfrei. Auch wenn sie es an pflegende Angehörige weitergibt, bleibt es dort nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei, solange die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt.
Was passiert, wenn der Pflegedienst mein Budget überschreitet?
Die Differenz zahlen Sie selbst. Lassen Sie sich deshalb vorab vorrechnen, wie viele Einsätze in Ihr Budget passen, und vereinbaren Sie, dass der Dienst Sie warnt, bevor das Budget gesprengt wird.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Weder Pflegegeld noch Sachleistung gibt es bei Pflegegrad 1. Dort greifen Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldzuschuss und Pflegeberatung.
Warum ist die Sachleistung fast doppelt so hoch wie das Pflegegeld?
Weil aus der Sachleistung professionelles Personal zu Tariflöhnen bezahlt wird, während das Pflegegeld eine steuerfreie Pauschale für die private Pflege ist — kein Entgelt für Arbeit.
Rechtsgrundlage
- § 36 SGB XI — Pflegesachleistung, Beträge je Pflegegrad
- § 37 SGB XI — Pflegegeld, Beratungsbesuche
- § 38 SGB XI — Kombinationsleistung, Sechs-Monats-Bindung
- § 45a Abs. 4 SGB XI — Umwandlung von bis zu 40 % der Sachleistung
- § 3 Nr. 36 EStG — Steuerfreiheit weitergereichter Pflegegelder