Sie nutzen Pflegedienst, aber nicht voll? Restbetrag gibt es anteilig als Pflegegeld zurück.
Die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) erlaubt es Pflegebedürftigen, Pflegegeld (Angehörigenpflege) und Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) gleichzeitig zu nutzen.
Faustregel: Wer nur einen Teil der Sachleistung verbraucht, bekommt den restlichen prozentualen Anteil als Pflegegeld ausgezahlt.
Schritt 1: Wie viel Prozent der monatlichen Sachleistung wurden tatsächlich genutzt?
Schritt 2: Den verbleibenden Anteil rechnen Sie auf das Pflegegeld an.
Berechnung:
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung |
|------------|------------|--------------|
| 2 | 332 EUR | 796 EUR |
| 3 | 572 EUR | 1.497 EUR |
| 4 | 764 EUR | 1.859 EUR |
| 5 | 946 EUR | 2.299 EUR |
(Pflegegrad 1 hat keine Sachleistung — dafür den Entlastungsbetrag 131 EUR.)
Die Kombinationsleistung ist bis zu 6 Monate bindend — Sie können dann auf reines Pflegegeld oder reine Sachleistung umstellen.
Formlose Anmeldung bei der Pflegekasse genügt: „Hiermit beantrage ich die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI."
❌ "Wenn ich den Pflegedienst nutze, fällt mein Pflegegeld komplett weg."
✅ Richtig: Nur der prozentual verbrauchte Anteil wird vom Pflegegeld abgezogen — Sie verlieren nichts.
PflegePilot rechnet Ihnen die Kombinationsleistung automatisch aus, sobald Sie Pflegedienst-Rechnungen unter „Pflegesachleistungen" eintragen.
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
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Jetzt Pflegegrad prüfen →Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat die viele verschenken
Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: 1.612 EUR wenn die Pflegeperson ausfällt
Urlaub, Krankheit, Auszeit — die Pflegekasse zahlt bis zu 6 Wochen Ersatzpflege.
Kurzzeitpflege: 1.774 EUR für vorübergehende stationäre Pflege
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung der Pflegeperson — die Pflegekasse zahlt bis zu 8 Wochen.
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.