Seit 01.01.2026 läuft das Pflegegeld 8 statt 4 Wochen weiter, wenn der Pflegebedürftige stationär behandelt wird.
Bis Ende 2025 wurde das Pflegegeld nur für 4 Wochen weitergezahlt, wenn die pflegebedürftige Person stationär ins Krankenhaus oder in eine Reha kam. Danach stoppte die Pflegekasse die Zahlung — was viele Familien in finanzielle Not brachte.
Seit dem 01. Januar 2026 gilt die neue 8-Wochen-Regel (56 Kalendertage). Das ist eine der wichtigsten Verbesserungen der Pflegereform 2026.
Das Pflegegeld wird 8 Wochen ungekürzt weitergezahlt bei:
Für die pflegende Person zahlt die Pflegekasse weiter Beiträge in die Rentenversicherung — auch während der 56 Tage. Das ist gerade für Frauen wichtig, die wegen Pflege ihre Arbeit reduziert haben.
PG 3 = 599 EUR Pflegegeld. Volle Auszahlung für den Monat. Keine Kürzung.
PG 4 = 800 EUR/Monat. 6 Wochen ≈ 42 Tage — bleibt innerhalb der 8 Wochen. Volle Zahlung.
PG 5 = 990 EUR/Monat. Erste 8 Wochen volle Zahlung, ab Woche 9 wird das Pflegegeld ausgesetzt bis zur Entlassung. Bei Rückkehr läuft es ab dem Entlassungstag wieder.
8 Wochen am Stück → volle Zahlung (genau an der Grenze).
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ist etwas anderes — sie ist eine vollstationäre Pflegeleistung der Pflegeversicherung. Während Kurzzeitpflege bekommen Sie kein Pflegegeld in voller Höhe, sondern nur die ersten 4 Wochen ungekürzt (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Danach halbiertes Pflegegeld.
Bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb der EU/EWR/Schweiz läuft das Pflegegeld unbegrenzt weiter. Außerhalb der EU: nur 6 Wochen pro Kalenderjahr.
Eigentlich nichts — die Pflegekasse rechnet automatisch ab. Aber:
✅ Aufenthalt vorher melden, wenn er länger als 4 Wochen geht — sonst kann es zu Verzögerungen kommen.
✅ Bei Daueraufenthalten (Pflegeheim) ist die Regel anders: Pflegegeld entfällt komplett, dafür gibt es den Heim-Anteil.
✅ Bei mehreren kurzen Aufenthalten im Jahr zählen die Tage kumuliert — die 56 Tage sind ein Jahres-Budget.
➡️ PflegePilot erinnert Sie automatisch, wenn ein Krankenhausaufenthalt die 8-Wochen-Grenze erreicht.
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
PflegePilot berechnet Ihren Pflegegrad und zeigt alle Budgets — kostenlos.
Jetzt Pflegegrad prüfen →Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat die viele verschenken
Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR aus dem Entlastungsbudget
Urlaub, Krankheit, Auszeit — die Pflegekasse zahlt bis zu 6 Wochen Ersatzpflege.
Kurzzeitpflege: bis 3.539 EUR aus dem Entlastungsbudget
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung der Pflegeperson — die Pflegekasse zahlt bis zu 8 Wochen.
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.