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Pflegegeld bei Krankenhaus & Reha: Neue 8-Wochen-Regel ab 2026

Seit 01.01.2026 läuft das Pflegegeld 8 statt 4 Wochen weiter, wenn der Pflegebedürftige stationär behandelt wird.

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Was hat sich 2026 geändert?

Bis Ende 2025 wurde das Pflegegeld nur für 4 Wochen weitergezahlt, wenn die pflegebedürftige Person stationär ins Krankenhaus oder in eine Reha kam. Danach stoppte die Pflegekasse die Zahlung — was viele Familien in finanzielle Not brachte.

Seit dem 01. Januar 2026 gilt die neue 8-Wochen-Regel (56 Kalendertage). Das ist eine der wichtigsten Verbesserungen der Pflegereform 2026.

Wann gilt die 8-Wochen-Regel?

Das Pflegegeld wird 8 Wochen ungekürzt weitergezahlt bei:

  • ✅ Stationärem Krankenhausaufenthalt
  • ✅ Stationärer Reha-Maßnahme
  • ✅ Stationärer Vorsorgekur (Prävention)
  • ✅ Kombination aus Krankenhaus + Reha (z. B. 3 Wochen Klinik, 4 Wochen Reha)

Wichtig: Auch die Rentenbeiträge laufen weiter

Für die pflegende Person zahlt die Pflegekasse weiter Beiträge in die Rentenversicherung — auch während der 56 Tage. Das ist gerade für Frauen wichtig, die wegen Pflege ihre Arbeit reduziert haben.

Rechenbeispiele

Beispiel 1: 2 Wochen Krankenhaus

PG 3 = 599 EUR Pflegegeld. Volle Auszahlung für den Monat. Keine Kürzung.

Beispiel 2: 6 Wochen Reha

PG 4 = 800 EUR/Monat. 6 Wochen ≈ 42 Tage — bleibt innerhalb der 8 Wochen. Volle Zahlung.

Beispiel 3: 10 Wochen Krankenhaus

PG 5 = 990 EUR/Monat. Erste 8 Wochen volle Zahlung, ab Woche 9 wird das Pflegegeld ausgesetzt bis zur Entlassung. Bei Rückkehr läuft es ab dem Entlassungstag wieder.

Beispiel 4: 5 Wochen Krankenhaus + 3 Wochen Reha

8 Wochen am Stück → volle Zahlung (genau an der Grenze).

Was ist mit der Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ist etwas anderes — sie ist eine vollstationäre Pflegeleistung der Pflegeversicherung. Während Kurzzeitpflege bekommen Sie kein Pflegegeld in voller Höhe, sondern nur die ersten 4 Wochen ungekürzt (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Danach halbiertes Pflegegeld.

Pflegegeld bei Auslandsaufenthalt der pflegebedürftigen Person

Bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb der EU/EWR/Schweiz läuft das Pflegegeld unbegrenzt weiter. Außerhalb der EU: nur 6 Wochen pro Kalenderjahr.

Was Sie tun müssen

Eigentlich nichts — die Pflegekasse rechnet automatisch ab. Aber:

Aufenthalt vorher melden, wenn er länger als 4 Wochen geht — sonst kann es zu Verzögerungen kommen.

Bei Daueraufenthalten (Pflegeheim) ist die Regel anders: Pflegegeld entfällt komplett, dafür gibt es den Heim-Anteil.

Bei mehreren kurzen Aufenthalten im Jahr zählen die Tage kumuliert — die 56 Tage sind ein Jahres-Budget.

Quellen & Rechtsgrundlage

  • § 34 SGB XI (Ruhen des Anspruchs)
  • § 37 SGB XI (Pflegegeld)
  • BMG-Pressemitteilung 12.2025

➡️ PflegePilot erinnert Sie automatisch, wenn ein Krankenhausaufenthalt die 8-Wochen-Grenze erreicht.

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.