Was ist eine Pflege-WG nach § 38a SGB XI?
Eine ambulant betreute Wohngruppe ist eine gemeinsame Wohnung von mindestens drei und höchstens zwölf Personen, in der gemeinschaftlich pflegerische Versorgung organisiert wird. Mindestens drei Bewohner müssen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sein (Pflegegrad 1–5).
Der Wohngruppenzuschlag
Pflegebedürftige in einer Pflege-WG erhalten zusätzlich zu ihren regulären Leistungen einen pauschalen Zuschlag von 224 EUR pro Monat (Stand 2026). Dieser Zuschlag ist zweckgebunden und finanziert eine sogenannte Präsenzkraft — eine Person, die organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Aufgaben in der WG übernimmt.
Voraussetzungen im Überblick
- Gemeinsame Wohnung mit mind. 3 weiteren Personen, davon ≥ 2 weitere mit Pflegegrad
- Maximal 12 Bewohner insgesamt
- Geteilte Räume: Küche, Bad, Aufenthaltsraum gemeinsam nutzbar
- Eigener, abschließbarer Wohnungs-Zugang
- Gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft
Welche Leistungen kombinierbar?
In einer Pflege-WG sind alle ambulanten Leistungen weiter nutzbar:
- Pflegegeld oder Pflegesachleistungen (oder Kombileistung)
- Entlastungsbetrag 131 EUR/Monat
- Tages-/Nachtpflege
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 EUR/Monat)
- Gemeinsamer Jahresbetrag VP+KZP (3.539 EUR/Jahr)
- DiPA + ergänzende Unterstützung (70 EUR/Monat)
- Plus Wohngruppenzuschlag § 38a (224 EUR/Monat)
Anschubfinanzierung § 45e
Bei Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe kommt zusätzlich die einmalige Anschubfinanzierung dazu: bis zu 2.613 EUR pro Person (max. 10.452 EUR pro WG). Damit wird die altersgerechte oder barrierefreie Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung gefördert. Antrag innerhalb 1 Jahres nach Gründung.
Wie beantragen?
Den Wohngruppenzuschlag bei der eigenen Pflegekasse formlos beantragen. Nachweis über die WG-Konstellation und die Beauftragung der Präsenzkraft beilegen. PflegePilot erstellt dir den Antrag als PDF.