Ohne Vollmacht entscheidet kein Ehepartner automatisch. Drei Dokumente, die jeder haben sollte.
Wenn Sie einen Unfall haben oder dement werden, dürfen weder Ehepartner noch erwachsene Kinder automatisch entscheiden — auch nicht in finanziellen oder medizinischen Fragen.
Ausnahme seit 01.01.2023: Ehepartner haben für maximal 6 Monate ein „Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten" (§ 1358 BGB) — aber nur medizinisch, nicht bei Konten oder Behörden.
Ohne Vollmacht muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Dann entscheidet ggf. ein fremder Berufsbetreuer über Ihr Leben.
Sie bestimmen eine Vertrauensperson, die für Sie entscheiden darf, wenn Sie es nicht mehr können.
Bereiche, die abgedeckt werden sollten:
Form: schriftlich, mit vollem Namen und Datum, eigenhändig unterschrieben. Notarielle Beglaubigung ist nur nötig für:
Schriftliche Festlegung, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen — z. B. bei unheilbarer Krankheit, Hirntod, Wachkoma.
Beispiele:
Form: schriftlich, datiert, eigenhändig unterschrieben (§ 1827 BGB). Ohne Zeugen oder Notar gültig.
Falls trotz Vorsorgevollmacht ein Betreuer gerichtlich bestellt werden muss: Sie legen fest, wer das sein soll (und wer auf keinen Fall).
Das Bundesjustizministerium (BMJ) bietet rechtssichere Muster gratis zum Download:
Tipp: Beim BMJ liegen die offiziellen Formulare, die von Banken und Ärzten anerkannt werden.
Registrieren Sie Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer:
Patientenverfügungen sollten Sie alle 2 Jahre erneut unterschreiben/dateieren — sonst zweifeln Ärzte und Gerichte am aktuellen Willen.
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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.