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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung: Wer entscheidet, wenn Sie nicht mehr können?

Ohne Vollmacht entscheidet kein Ehepartner automatisch. Drei Dokumente, die jeder haben sollte.

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Warum überhaupt Vorsorge treffen?

Wenn Sie einen Unfall haben oder dement werden, dürfen weder Ehepartner noch erwachsene Kinder automatisch entscheiden — auch nicht in finanziellen oder medizinischen Fragen.

Ausnahme seit 01.01.2023: Ehepartner haben für maximal 6 Monate ein „Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten" (§ 1358 BGB) — aber nur medizinisch, nicht bei Konten oder Behörden.

Ohne Vollmacht muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Dann entscheidet ggf. ein fremder Berufsbetreuer über Ihr Leben.

Die drei wichtigsten Dokumente

1. Vorsorgevollmacht

Sie bestimmen eine Vertrauensperson, die für Sie entscheiden darf, wenn Sie es nicht mehr können.

Bereiche, die abgedeckt werden sollten:

  • Gesundheit (Untersuchungen, Operationen, Pflegeheim)
  • Aufenthalt und Wohnung
  • Vermögen, Bank, Versicherungen
  • Behörden und Post
  • Telekommunikation (Handy, Internet)
  • Vertretung vor Gericht

Form: schriftlich, mit vollem Namen und Datum, eigenhändig unterschrieben. Notarielle Beglaubigung ist nur nötig für:

  • Grundstücksgeschäfte
  • Aufnahme/Verlängerung eines Verbraucherdarlehens
  • Bankgeschäfte (oft fordern Banken eigene Vollmacht-Formulare!)

2. Patientenverfügung

Schriftliche Festlegung, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen — z. B. bei unheilbarer Krankheit, Hirntod, Wachkoma.

Beispiele:

  • Keine künstliche Ernährung
  • Keine Wiederbelebung bei aussichtsloser Prognose
  • Hospiz statt Intensivstation
  • Schmerzlinderung auch bei lebensverkürzender Wirkung

Form: schriftlich, datiert, eigenhändig unterschrieben (§ 1827 BGB). Ohne Zeugen oder Notar gültig.

3. Betreuungsverfügung

Falls trotz Vorsorgevollmacht ein Betreuer gerichtlich bestellt werden muss: Sie legen fest, wer das sein soll (und wer auf keinen Fall).

Kostenlose offizielle Muster

Das Bundesjustizministerium (BMJ) bietet rechtssichere Muster gratis zum Download:

  • bundesjustizamt.de → „Vorsorgevollmacht"
  • bmj.de → Broschüre „Patientenverfügung"

Tipp: Beim BMJ liegen die offiziellen Formulare, die von Banken und Ärzten anerkannt werden.

Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)

Registrieren Sie Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer:

  • www.vorsorgeregister.de
  • Einmalige Gebühr: 20,50 EUR (selbst registriert) bzw. ~25 EUR (über Notar)
  • Betreuungsgerichte und Notare prüfen automatisch — so wird Ihre Vollmacht im Ernstfall garantiert gefunden

Was kostet eine notarielle Vollmacht?

  • Bis 250.000 EUR Vermögen: ca. 165 EUR Notargebühr
  • Bis 500.000 EUR: ca. 535 EUR
  • Lohnt sich, wenn Immobilien im Spiel sind oder größere Konten — sonst genügt die einfache schriftliche Form.

Wichtig: Aktualität

Patientenverfügungen sollten Sie alle 2 Jahre erneut unterschreiben/dateieren — sonst zweifeln Ärzte und Gerichte am aktuellen Willen.

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