Auszeit von der Arbeit: Pflegezeit, Familienpflegezeit & Co.

Vier rechtliche Wege, Beruf und Pflege zu vereinbaren — von 10 Tagen bis zu 24 Monaten.

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Vier Modelle, je nach Bedarf

Wenn du dich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern musst, hast du als Arbeitnehmer:in vier rechtliche Optionen:

1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis 10 Tage)

Bei akutem Pflegebedarf darfst du bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr der Arbeit fernbleiben — z.B. um einen Heimplatz zu organisieren, Anträge zu stellen oder eine Pflegekraft zu finden. Voraussetzung: ein naher Angehöriger ist plötzlich pflegebedürftig.

Pflegeunterstützungsgeld: Du erhältst von der Pflegekasse 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts — bei Bezug beitragspflichtiger Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten sogar 100 %.

2. Pflegezeit (bis 6 Monate)

Bei länger andauernder Pflege kannst du dich für bis zu 6 Monate komplett oder teilweise vom Job freistellen lassen. Voraussetzung: Arbeitgeber hat mehr als 15 Beschäftigte. Anmeldung 10 Tage vor Beginn, schriftlich.

Zinsloses Darlehen vom BAFzA: Du kannst beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen, das ungefähr die Hälfte deines entgangenen Nettogehalts ausgleicht.

3. Familienpflegezeit (bis 24 Monate)

Du reduzierst deine Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden/Woche für bis zu 24 Monate. Voraussetzung: Arbeitgeber hat mehr als 25 Beschäftigte. Anmeldung 8 Wochen vor Beginn.

Auch hier: zinsloses Darlehen vom BAFzA möglich.

4. Sterbebegleitung (bis 3 Monate)

Bei Pflege eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase: bis zu 3 Monate Freistellung, auch in Teilzeit.

Sozialversicherung läuft weiter (Stand 2026)

Während Pflegezeit und Familienpflegezeit zahlt die Pflegekasse Beiträge, damit der Sozialversicherungsschutz nicht abreißt:

  • Rentenversicherung: je nach Pflegegrad bis zu 735,63 EUR/Monat (siehe separater Artikel)
  • Arbeitslosenversicherung: 51,42 EUR/Monat
  • Krankenversicherungs-Zuschuss: 230,71 EUR/Monat (auf Antrag)
  • Pflegeversicherungs-Zuschuss: 47,46 EUR/Monat (auf Antrag)

Voraussetzungen für die Sozialversicherungs-Leistungen

  • Mindestens Pflegegrad 2 der gepflegten Person
  • Pflegeumfang ≥ 10 Stunden/Woche, verteilt auf ≥ 2 Tage
  • Häusliche Pflege (nicht erwerbsmäßig)
  • Du selbst arbeitest nicht mehr als 30 Stunden/Woche

Wo beantragen?

  • Pflegeunterstützungsgeld + Beitragszuschüsse: bei der Pflegekasse der gepflegten Person
  • Pflegezeit/Familienpflegezeit-Darlehen: beim BAFzA (bafza.de) — kostenfreie Hotline 030/20179131
  • Freistellung: schriftliche Anzeige beim Arbeitgeber

Tipp

Plane früh: Pflegezeit und Familienpflegezeit haben formale Anmeldefristen. Eine Pflegeberatung (auch kostenlos durch die Pflegekasse) hilft, den passenden Weg zu finden.

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