Wer jemanden pflegt, sammelt Rentenpunkte — vollständig kostenlos durch die Pflegekasse.
Wer eine nahestehende Person pflegt, hat Anspruch darauf, dass die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge übernimmt (§ 44 SGB XI). Diese Leistung ist weitgehend unbekannt.
Die Beiträge richten sich nach dem Pflegegrad und der Pflegeintensität. Beispielhafte Rentenpunkte:
| Pflegegrad | Ungefähre Rentenpunkte/Jahr |
|-----------|---------------------------|
| PG 2 | ca. 0,33 Punkte |
| PG 3 | ca. 0,67 Punkte |
| PG 4 | ca. 0,80 Punkte |
| PG 5 | ca. 1,00 Punkte |
(Stand 2025, Westdeutschland; ein Rentenpunkt = ca. 40 EUR/Monat Rente)
Keine Kosten für dich — die Pflegekasse zahlt alles!
Nein — die Anmeldung gilt nur ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Deshalb: so früh wie möglich anmelden!
Auch wenn Kinder ihre Eltern pflegen (z.B. Wochenend-Pflege), kann dieser Anspruch bestehen — unabhängig davon, ob man berufstätig ist.
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
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Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Urlaub, Krankheit, Auszeit — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
Kurzzeitpflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.