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Rentenversicherung für pflegende Angehörige: Die versteckte Leistung

Wer jemanden pflegt, sammelt Rentenpunkte — vollständig kostenlos durch die Pflegekasse.

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Die versteckte Leistung: Rente für Pflegende

Wer eine nahestehende Person pflegt, hat Anspruch darauf, dass die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge übernimmt (§ 44 SGB XI). Diese Leistung ist weitgehend unbekannt.

Voraussetzungen

  • Du pflegst eine Person mit Pflegegrad 2–5 (nicht PG 1)
  • Du pflegst mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf 2+ Tage)
  • Du übst keine oder eine Teilzeittätigkeit aus (max. 30 Stunden/Woche)
  • Du lebst nicht im gleichen Haushalt wie der Pflegebedürftige (kein muss, aber besonders wichtig bei Distanzpflege)

Wie viel Rente entsteht?

Die Beiträge richten sich nach dem Pflegegrad und der Pflegeintensität. Beispielhafte Rentenpunkte:

| Pflegegrad | Ungefähre Rentenpunkte/Jahr |

|-----------|---------------------------|

| PG 2 | ca. 0,33 Punkte |

| PG 3 | ca. 0,67 Punkte |

| PG 4 | ca. 0,80 Punkte |

| PG 5 | ca. 1,00 Punkte |

(Stand 2025, Westdeutschland; ein Rentenpunkt = ca. 40 EUR/Monat Rente)

Wie beantragen?

  1. Formular bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen anfordern
  2. Eigene Rentenversicherungsnummer angeben
  3. Pflegekasse meldet die Beiträge automatisch an die Deutsche Rentenversicherung

Keine Kosten für dich — die Pflegekasse zahlt alles!

Rückwirkend möglich?

Nein — die Anmeldung gilt nur ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Deshalb: so früh wie möglich anmelden!

Tipp: Auch für Kinder möglich

Auch wenn Kinder ihre Eltern pflegen (z.B. Wochenend-Pflege), kann dieser Anspruch bestehen — unabhängig davon, ob man berufstätig ist.

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.