Wer stellt wie einen Antrag? Was passiert danach? Alles einfach erklärt.
Jede Person, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Erkrankungen bei Alltagsaktivitäten dauerhaft (mindestens 6 Monate) Hilfe benötigt.
Ruf bei deiner Pflegekasse an und sage: "Ich möchte einen Antrag auf Pflegegrad stellen."
Das ist alles. Du brauchst nichts weiter zu sagen. Ab diesem Antragsdatum gilt dein Anspruch — auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet.
Alle Leistungen werden rückwirkend ab Antragsdatum gezahlt!
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD). Ein Gutachter kommt zu dir nach Hause (oder ins Pflegeheim).
Vorbereitung ist entscheidend:
PflegePilot erstellt dir eine personalisierte MD-Checkliste basierend auf deinem Selbsttest.
Mache vor dem MD-Termin den kostenlosen NBA-Selbsttest auf PflegePilot (ca. 10 Minuten). So weißt du:
Der Gutachter bewertet 6 Lebensbereiche (Module des NBA-Systems). Wichtig: Zeige den schlechten Tag! Viele stellen sich besser dar als sie sind — das kostet Punkte.
Innerhalb von 25 Arbeitstagen erhältst du den Bescheid. Bist du nicht einverstanden, kannst du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Warte nicht auf bessere Dokumentation. Je früher du den Antrag stellst, desto früher gilt das Antragsdatum — und desto früher werden Leistungen gezahlt.
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
PflegePilot berechnet Ihren Pflegegrad und zeigt alle Budgets — kostenlos.
Jetzt Pflegegrad prüfen →Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat die viele verschenken
Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Urlaub, Krankheit, Auszeit — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
Kurzzeitpflege: bis 3.539 EUR über das gemeinsame Entlastungsbudget
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung — ab 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI).
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.