Kurzantwort
Der Gutachter bewertet Selbständigkeit, nicht Diagnosen. Die teuersten Fehler sind: sich zusammenreißen, gute Tage beschreiben statt schlechter, den Aufwand für Beaufsichtigung verschweigen und ohne Pflegetagebuch in den Termin gehen. Modul 4 (Selbstversorgung) macht 40 Prozent der Wertung aus — dort entscheidet sich der Pflegegrad.
Wie bewertet wird
Der Medizinische Dienst prüft in sechs Modulen, wie selbständig eine Person ist. Für jede Tätigkeit gibt es Punkte nach diesem Muster:
| Stufe | Bedeutung |
|---|---|
| selbständig | schafft es allein, auch mit Hilfsmittel |
| überwiegend selbständig | braucht Anleitung oder geringe Hilfe |
| überwiegend unselbständig | braucht umfangreiche Hilfe |
| unselbständig | kann es gar nicht allein |
Die Module haben unterschiedliches Gewicht:
| Modul | Inhalt | Gewicht |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 / 3 | Kognition oder Verhalten — nur der höhere Wert zählt | 15 % |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Umgang mit Krankheit und Therapie | 20 % |
| 6 | Alltagsleben und soziale Kontakte | 15 % |
Wer seine Vorbereitung auf ein Modul konzentrieren will, nimmt Modul 4.
Fehler 1: Sich zusammenreißen
Der mit Abstand häufigste und teuerste Fehler. Viele ältere Menschen wollen sich vor einem Fremden keine Blöße geben — sie stehen auf, obwohl es weh tut, und behaupten, alles allein zu schaffen.
Was hilft: Sprechen Sie vorher mit Ihrem Angehörigen. Erklären Sie, dass der Termin kein Test ist, den man bestehen kann, sondern eine Bestandsaufnahme. Wer sich besser darstellt, verliert Leistungen, die ihm zustehen.
Sind Sie als Angehörige dabei, korrigieren Sie ruhig und sachlich: „Das stimmt so nicht ganz — beim Duschen bist du letzte Woche zweimal gestürzt."
Fehler 2: Den guten Tag beschreiben
Bewertet wird der durchschnittliche Zustand über den Tag und die Woche, nicht die beste Stunde. Bei Demenz, Parkinson oder Multipler Sklerose schwankt der Zustand oft erheblich.
Was hilft: Beschreiben Sie ausdrücklich die Bandbreite. „An guten Tagen geht das Anziehen allein, an drei bis vier Tagen pro Woche muss ich vollständig übernehmen."
Fehler 3: Beaufsichtigung verschweigen
Ein zentraler Punkt, der bei Demenz über den Pflegegrad entscheidet: Auch Beaufsichtigung und Anleitung zählen als Hilfebedarf — nicht nur körperliche Unterstützung.
Wer neben dem Angehörigen stehen muss, damit er die Zahnbürste nicht mit dem Rasierer verwechselt, leistet Hilfe im Sinne der Begutachtung. Wer nachts wach liegt, weil die Mutter sonst aus der Wohnung läuft, ebenfalls.
Was hilft: Benennen Sie es konkret. „Ich kann sie keine 20 Minuten allein lassen." „Ich muss jeden Schritt anleiten, sonst passiert nichts."
Fehler 4: Ohne Pflegetagebuch erscheinen
Ohne Aufzeichnungen wird der Termin zum Gedächtnistest, und man vergisst genau das, was nachts oder am schlechten Tag passiert.
Was hilft: Zwei Wochen protokollieren — Tätigkeit, Art der Hilfe, Dauer, Häufigkeit, Nachtaktivität. Legen Sie es dem Gutachter vor und geben Sie ihm eine Kopie mit.
Fehler 5: Den Termin allein wahrnehmen lassen
Ein Mensch mit kognitiven Einschränkungen kann seinen Hilfebedarf oft nicht realistisch schildern — nicht aus Unwillen, sondern weil ihm das Bewusstsein dafür fehlt.
Was hilft: Seien Sie beim Termin dabei. Sie kennen den Alltag. Wenn Sie berufstätig sind, verschieben Sie den Termin lieber, als ihn ausfallen zu lassen.
Fehler 6: Die Wohnung „aufräumen"
Verständlich, aber kontraproduktiv. Der Gutachter soll den realen Alltag sehen: den Toilettenstuhl neben dem Bett, die Haltegriffe, die Inkontinenzeinlagen, die Wäscheberge.
Was hilft: Lassen Sie die Hilfsmittel dort, wo sie im Alltag stehen. Zeigen Sie, wo Probleme auftreten — die Duschkabine mit dem hohen Einstieg, die steile Treppe.
Fehler 7: Nachtaktivität nicht ansprechen
Nächtlicher Hilfebedarf wird systematisch unterschätzt, weil der Termin tagsüber stattfindet.
Was hilft: Sagen Sie es aktiv. „Sie steht drei- bis viermal pro Nacht auf, ich muss jedes Mal aufstehen und sie zur Toilette begleiten."
Fehler 8: Medikamente und Therapien untergewichten
Modul 5 macht 20 Prozent aus und wird oft mit ein paar Sätzen abgehandelt. Dabei zählt hier vieles: Medikamentengabe, Insulininjektionen, Verbandwechsel, Kompressionsstrümpfe, Arztbesuche, Inhalation, Absaugen.
Was hilft: Führen Sie eine vollständige Liste — auch die Häufigkeit. „Kompressionsstrümpfe morgens und abends, das schafft sie nicht allein."
Fehler 9: Arztbriefe nicht bereitlegen
Der Gutachter hat oft nur den Antrag vorliegen, nicht die Krankengeschichte.
Was hilft: Legen Sie aktuelle Arztbriefe, Entlassungsberichte und den Medikamentenplan bereit. Bei psychischen Erkrankungen oder Demenz ist ein fachärztlicher Befund besonders wertvoll.
Fehler 10: Das Gutachten nicht anfordern
Nach dem Bescheid endet für viele die Sache. Damit verschenken Sie die Grundlage für jeden Widerspruch.
Was hilft: Fordern Sie das vollständige Gutachten schriftlich an. Erst dort sehen Sie, welche Punkte in welchem Modul vergeben wurden — und wo eine Korrektur realistisch ist.
Was Sie NICHT tun sollten
Ebenso wichtig: Übertreiben Sie nicht. Gutachter erkennen einstudierte Hilflosigkeit, und ein unglaubwürdiger Eindruck schadet auch bei den berechtigten Punkten. Die Wahrheit vollständig zu schildern reicht in aller Regel aus.
Häufige Fragen
Zählt Beaufsichtigung als Hilfebedarf?
Ja, ausdrücklich. Anleitung und Beaufsichtigung werden wie körperliche Hilfe gewertet. Gerade bei Demenz ist das oft der entscheidende Punkt.
Welches Modul ist am wichtigsten?
Modul 4 (Selbstversorgung) mit 40 Prozent Gewicht. Dort geht es um Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang.
Soll ich beim Termin dabei sein?
Ja, unbedingt. Pflegebedürftige schildern ihren Hilfebedarf oft zu positiv — teils aus Stolz, teils weil ihnen das Bewusstsein dafür fehlt.
Was, wenn der Zustand stark schwankt?
Beschreiben Sie die Bandbreite und nennen Sie Häufigkeiten. Bewertet wird der durchschnittliche Zustand, nicht der beste Moment.
Bekomme ich das Gutachten automatisch?
Nein, viele Kassen versenden nur den Bescheid. Fordern Sie das vollständige Gutachten schriftlich an — ohne es können Sie einen Widerspruch nicht begründen.
Rechtsgrundlage
- § 14, § 15 SGB XI — Pflegebedürftigkeit, Module und Gewichtung
- § 18 SGB XI — Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- § 18b SGB XI — Inhalt und Übermittlung des Gutachtens
- § 84 SGG — Widerspruchsfrist von einem Monat