Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung — viele wissen es nicht. So fordern Sie sie ein.
Wer einen Pflegegrad hat oder beantragt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Das ist keine Kulanz, sondern Pflicht der Pflegekasse.
Stand 2026: Über 60 % der pflegenden Angehörigen nutzen diesen Anspruch nicht — und verschenken damit Wissen und Geld.
Pflegeberater sind speziell ausgebildete Fachkräfte. Sie helfen bei:
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an: „Ich möchte einen Termin zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI."
→ Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von 2 Wochen einen Termin anbieten.
Pflegestützpunkte sind trägerübergreifend (Pflegekassen + Kommune). Adressen finden Sie:
Auf Wunsch kommt der Pflegeberater zu Ihnen nach Hause — kostenlos. Empfehlenswert, wenn die pflegebedürftige Person nicht mobil ist.
Seit der Corona-Pandemie ist auch eine Beratung per Telefon oder Videocall möglich.
Nichts. Die Pflegekasse trägt alle Kosten — auch bei mehrfachen Beratungsgesprächen über Jahre hinweg.
„Muss ich schon einen Pflegegrad haben?"
Nein. Auch wer noch keinen Pflegegrad hat, aber Pflegebedarf hat oder Antrag stellt, hat Anspruch auf Beratung.
„Wie oft kann ich beraten werden?"
Unbegrenzt. Sie können bei Bedarf alle paar Monate kommen, wenn sich die Situation ändert.
„Ist die Beratung neutral?"
Pflegeberater der Pflegekasse sind verpflichtet, unabhängig und im Sinne des Pflegebedürftigen zu beraten. Im Pflegestützpunkt sind sie noch zusätzlich kommunal kontrolliert.
Achtung — nicht verwechseln!
Mehr dazu im Artikel „Beratungsbesuche".
Schreiben Sie vor dem Termin auf:
So holen Sie aus 60 Minuten Beratung das Maximum heraus.
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
PflegePilot berechnet Ihren Pflegegrad und zeigt alle Budgets — kostenlos.
Jetzt Pflegegrad prüfen →Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat die viele verschenken
Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR aus dem Entlastungsbudget
Urlaub, Krankheit, Auszeit — die Pflegekasse zahlt bis zu 6 Wochen Ersatzpflege.
Kurzzeitpflege: bis 3.539 EUR aus dem Entlastungsbudget
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung der Pflegeperson — die Pflegekasse zahlt bis zu 8 Wochen.
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.