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Kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: So nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch

Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung — viele wissen es nicht. So fordern Sie sie ein.

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Sie haben einen Rechtsanspruch — und müssen ihn nutzen

Wer einen Pflegegrad hat oder beantragt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Das ist keine Kulanz, sondern Pflicht der Pflegekasse.

Stand 2026: Über 60 % der pflegenden Angehörigen nutzen diesen Anspruch nicht — und verschenken damit Wissen und Geld.

Was leistet ein Pflegeberater?

Pflegeberater sind speziell ausgebildete Fachkräfte. Sie helfen bei:

  • 📋 Antragstellung Pflegegrad und Höherstufung
  • 💰 Übersicht aller Leistungen, die Ihnen zustehen
  • 🏠 Wohnumfeldverbesserung — was ist sinnvoll, was wird bezahlt?
  • 👥 Auswahl von Pflegediensten und Tagespflege-Einrichtungen
  • 🧾 Steuerliche Aspekte (Pflegepauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen)
  • ⚖️ Widerspruch gegen abgelehnte Anträge
  • 🆘 Krisen und Überlastung der Pflegeperson

So bekommen Sie einen Termin

Variante 1: Über die Pflegekasse

Rufen Sie Ihre Pflegekasse an: „Ich möchte einen Termin zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI."

→ Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von 2 Wochen einen Termin anbieten.

Variante 2: Pflegestützpunkt vor Ort

Pflegestützpunkte sind trägerübergreifend (Pflegekassen + Kommune). Adressen finden Sie:

  • Beim Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP): zqp.de → Beratungsdatenbank
  • Beim Landkreis / Sozialamt
  • Bei der Krankenkasse

Variante 3: Beratung zu Hause

Auf Wunsch kommt der Pflegeberater zu Ihnen nach Hause — kostenlos. Empfehlenswert, wenn die pflegebedürftige Person nicht mobil ist.

Variante 4: Telefon und Video

Seit der Corona-Pandemie ist auch eine Beratung per Telefon oder Videocall möglich.

Was kostet das?

Nichts. Die Pflegekasse trägt alle Kosten — auch bei mehrfachen Beratungsgesprächen über Jahre hinweg.

Häufige Fragen

„Muss ich schon einen Pflegegrad haben?"

Nein. Auch wer noch keinen Pflegegrad hat, aber Pflegebedarf hat oder Antrag stellt, hat Anspruch auf Beratung.

„Wie oft kann ich beraten werden?"

Unbegrenzt. Sie können bei Bedarf alle paar Monate kommen, wenn sich die Situation ändert.

„Ist die Beratung neutral?"

Pflegeberater der Pflegekasse sind verpflichtet, unabhängig und im Sinne des Pflegebedürftigen zu beraten. Im Pflegestützpunkt sind sie noch zusätzlich kommunal kontrolliert.

Beratungsbesuch ≠ Pflegeberatung

Achtung — nicht verwechseln!

  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI = freiwillig, umfassend, kostenlos, Rechtsanspruch
  • Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI = Pflicht für Pflegegeld-Bezieher, alle 3-6 Monate, durch Pflegedienst, kürzer und enger

Mehr dazu im Artikel „Beratungsbesuche".

Tipp: Vorbereitung lohnt sich

Schreiben Sie vor dem Termin auf:

  • Welche Diagnosen hat der Pflegebedürftige?
  • Welche Hilfen bekommen Sie schon?
  • Welche Fragen brennen Ihnen unter den Nägeln?
  • Was funktioniert nicht im Alltag?

So holen Sie aus 60 Minuten Beratung das Maximum heraus.

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.