Schwerstkranke wollen oft zu Hause sterben. SAPV macht es möglich — 24/7 medizinische Betreuung, von der Krankenkasse bezahlt.
Über 80 % der Deutschen möchten zu Hause sterben — nur 20 % schaffen es. Der häufigste Grund: Die Familie traut sich die medizinische und pflegerische Versorgung nicht zu.
Die Lösung: Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V. Sie kombiniert Pflege, Schmerzmedizin und psychosoziale Begleitung — kostenfrei für die Familie.
Anspruch hat jeder gesetzlich Krankenversicherte mit:
Das heißt nicht nur Krebs — auch:
Ein SAPV-Team besteht aus Palliativ-Ärzten, Palliativ-Pflegefachkräften (PalliativeCare) und oft Sozialarbeitern + Seelsorgern. Leistungen:
Verordnung auf Muster 63 vom:
Der Arzt muss bestätigen: Komplexer Versorgungsbedarf, Lebenserwartung Tage/Wochen/Monate.
SAPV-Teams gibt es bundesweit — eine Liste findet sich beim Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) oder bei der Krankenkasse.
Das Team kommt zu Ihnen nach Hause, erstellt einen Versorgungsplan, klärt mit Hausarzt und Pflegedienst die Zusammenarbeit.
Komplett kostenfrei — die Krankenkasse zahlt 100 %. Keine Zuzahlungen.
SAPV ersetzt nicht den normalen Pflegedienst oder den Hausarzt — sie ergänzt ihn:
| Versorger | Aufgabe |
|-----------|---------|
| Hausarzt | Routine-Versorgung, Rezepte |
| Pflegedienst | Grundpflege, Behandlungspflege |
| SAPV-Team | Schmerztherapie, Krisen, 24/7 |
| Hospizdienst (ambulant) | Ehrenamtliche Begleitung |
Zusätzlich gibt es ambulante Hospizdienste mit geschulten Ehrenamtlichen, die den Sterbenden und die Familie begleiten. Kostenfrei, oft über den DHPV vermittelt.
Ohne SAPV → 112 rufen → Krankenhaus.
Mit SAPV → SAPV-Notruf → Team kommt nach Hause oder berät telefonisch → meist keine Klinikeinweisung nötig.
Ein Pflegegrad ist NICHT Voraussetzung für SAPV. Aber: Wenn vorhanden, läuft die Pflegekassen-Leistung parallel weiter.
Schwerstkranke und Sterbende können zusätzlich:
beantragen.
SAPV wird oft zu spät verordnet — viele Ärzte sehen es als „letztes Mittel". Sinnvoll ist die Beauftragung schon bei Symptomverschlechterung, nicht erst „in den letzten Tagen".
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
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Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR aus dem Entlastungsbudget
Urlaub, Krankheit, Auszeit — die Pflegekasse zahlt bis zu 6 Wochen Ersatzpflege.
Kurzzeitpflege: bis 3.539 EUR aus dem Entlastungsbudget
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung der Pflegeperson — die Pflegekasse zahlt bis zu 8 Wochen.
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.