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SAPV: Spezialisierte Palliativversorgung zu Hause — Anspruch nach § 37b SGB V

Schwerstkranke wollen oft zu Hause sterben. SAPV macht es möglich — 24/7 medizinische Betreuung, von der Krankenkasse bezahlt.

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„Zuhause sterben dürfen" — was viele wünschen

Über 80 % der Deutschen möchten zu Hause sterben — nur 20 % schaffen es. Der häufigste Grund: Die Familie traut sich die medizinische und pflegerische Versorgung nicht zu.

Die Lösung: Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V. Sie kombiniert Pflege, Schmerzmedizin und psychosoziale Begleitung — kostenfrei für die Familie.

Wer hat Anspruch auf SAPV?

Anspruch hat jeder gesetzlich Krankenversicherte mit:

  1. ✅ Einer nicht-heilbaren, fortschreitenden Erkrankung
  2. ✅ Mit begrenzter Lebenserwartung (Tage, Wochen, Monate)
  3. Besonders aufwändigem Versorgungsbedarf

Das heißt nicht nur Krebs — auch:

  • ALS (Amyotrophe Lateralsklerose)
  • Schwere Herzinsuffizienz im Endstadium
  • COPD Stadium 4 mit Sauerstoff
  • Demenz im Endstadium
  • Multiples Organversagen
  • Schwerste neurologische Erkrankungen

Was leistet ein SAPV-Team?

Ein SAPV-Team besteht aus Palliativ-Ärzten, Palliativ-Pflegefachkräften (PalliativeCare) und oft Sozialarbeitern + Seelsorgern. Leistungen:

  • 🩹 Schmerztherapie (Morphium, Schmerzpumpen, Spritzenpumpen)
  • 💊 Symptomkontrolle (Übelkeit, Atemnot, Angst)
  • 📞 24/7-Erreichbarkeit und Notfallbetreuung
  • 🏥 Krisenintervention zu Hause statt Krankenhauseinweisung
  • 👨‍👩‍👧 Beratung der Angehörigen
  • 🤝 Koordination mit Hausarzt, Pflegedienst, Hospiz

Wie kommt man an SAPV?

Schritt 1: Verordnung vom Arzt

Verordnung auf Muster 63 vom:

  • Hausarzt
  • Krankenhausarzt bei Entlassung
  • Palliativmediziner
  • Onkologen

Der Arzt muss bestätigen: Komplexer Versorgungsbedarf, Lebenserwartung Tage/Wochen/Monate.

Schritt 2: Übergabe an SAPV-Team

SAPV-Teams gibt es bundesweit — eine Liste findet sich beim Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) oder bei der Krankenkasse.

Schritt 3: Erstbesuch (oft binnen 24-48 h)

Das Team kommt zu Ihnen nach Hause, erstellt einen Versorgungsplan, klärt mit Hausarzt und Pflegedienst die Zusammenarbeit.

Kosten

Komplett kostenfrei — die Krankenkasse zahlt 100 %. Keine Zuzahlungen.

SAPV neben Pflegedienst und Hausarzt

SAPV ersetzt nicht den normalen Pflegedienst oder den Hausarzt — sie ergänzt ihn:

| Versorger | Aufgabe |

|-----------|---------|

| Hausarzt | Routine-Versorgung, Rezepte |

| Pflegedienst | Grundpflege, Behandlungspflege |

| SAPV-Team | Schmerztherapie, Krisen, 24/7 |

| Hospizdienst (ambulant) | Ehrenamtliche Begleitung |

Ambulanter Hospizdienst — wichtige Ergänzung

Zusätzlich gibt es ambulante Hospizdienste mit geschulten Ehrenamtlichen, die den Sterbenden und die Familie begleiten. Kostenfrei, oft über den DHPV vermittelt.

Was tun bei Notfall in der Nacht?

Ohne SAPV → 112 rufen → Krankenhaus.

Mit SAPV → SAPV-Notruf → Team kommt nach Hause oder berät telefonisch → meist keine Klinikeinweisung nötig.

Pflegegrad und SAPV

Ein Pflegegrad ist NICHT Voraussetzung für SAPV. Aber: Wenn vorhanden, läuft die Pflegekassen-Leistung parallel weiter.

Kombination mit Pflege-Sterbegeld

Schwerstkranke und Sterbende können zusätzlich:

  • Pflegezeit (bis 6 Monate Auszeit der Pflegeperson)
  • Familienpflegezeit (bis 24 Monate Teilzeit)
  • Begleitung in der letzten Lebensphase (bis 3 Monate Sterbebegleitung, § 3 PflegeZG)

beantragen.

Tipp: Frühzeitig ansprechen

SAPV wird oft zu spät verordnet — viele Ärzte sehen es als „letztes Mittel". Sinnvoll ist die Beauftragung schon bei Symptomverschlechterung, nicht erst „in den letzten Tagen".

Rechtsgrundlagen

  • § 37b SGB V (SAPV)
  • § 132d SGB V (Vertragsabschluss)
  • Richtlinie des G-BA über die Verordnung von SAPV

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.