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Behandlungspflege § 37 SGB V: Was die Krankenkasse zahlt (nicht die Pflegekasse)

Wundversorgung, Spritzen, Medikamente — die Krankenkasse zahlt, nicht die Pflegekasse. So bekommen Sie die Versorgung.

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Behandlungspflege ≠ Pflege

Viele verwechseln Behandlungspflege (SGB V) mit Pflegesachleistungen (SGB XI). Das sind zwei getrennte Töpfe:

| Behandlungspflege § 37 SGB V | Pflegesachleistung § 36 SGB XI |

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| Zahlt Krankenkasse | Zahlt Pflegekasse |

| Ärztliche Verordnung nötig | Pflegegrad nötig |

| Medizinische Hilfe | Grundpflege & Hauswirtschaft |

| Kein Budget-Limit | Limitiertes Monatsbudget |

| Zuzahlung 10 % (max. 10 EUR/Tag) | Keine Zuzahlung |

Was zählt zur Behandlungspflege?

Alle medizinischen Tätigkeiten, die normalerweise ein Arzt selbst macht, aber an einen Pflegedienst delegieren kann:

  • 💊 Medikamenten-Gabe (insbesondere Insulin-Injektion, Blutzucker-Messung)
  • 🩹 Wundversorgung (Verbandswechsel, Dekubitus, chronische Wunden)
  • 💉 Subkutane oder intramuskuläre Injektionen (z. B. Thromboseschutz)
  • 🩺 Vitalzeichen-Kontrolle (Blutdruck, Puls)
  • 💧 Infusionen und parenterale Ernährung
  • 🚿 Katheter-Versorgung (Blasenkatheter, PEG-Sonde)
  • 👁️ Augentropfen bei eingeschränkter Selbstständigkeit
  • 🦵 Kompressionsverband anlegen
  • 💊 Medikamenten-Stellung (Wochenbox vorbereiten)

Wer bekommt Behandlungspflege?

Anspruch hat jeder gesetzlich Versicherte, der die Tätigkeiten nicht selbst durchführen kann und kein Angehöriger im Haushalt sie zumutbar übernehmen kann. Ein Pflegegrad ist NICHT nötig.

Beispiel: 75-jähriger nach Hüft-OP braucht 2 Wochen Thrombose-Spritzen → bekommt Behandlungspflege, auch ohne Pflegegrad.

Wie funktioniert die Verordnung?

  1. Hausarzt oder Facharzt verordnet auf Muster 12 (rosa Rezept) für höchstens 14 Tage (Erstverordnung), danach bis zu 3 Monate Folgeverordnung.
  2. Sie übergeben das Rezept an einen ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl.
  3. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
  4. Die Krankenkasse muss die Verordnung innerhalb 3 Werktagen genehmigen — sonst gilt sie automatisch als genehmigt.

Zuzahlungen

  • Ab dem 18. Lebensjahr: 10 % pro Tag (max. 10 EUR) PLUS 10 EUR Verordnungsgebühr
  • Höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr mit Zuzahlung — danach kostenfrei
  • Befreiung möglich, wenn die Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens) erreicht ist

Was passiert, wenn Pflegegrad UND Behandlungspflege?

Hier wird's interessant: Wer beides braucht, bekommt von 2 Kassen Leistungen.

Beispiel:

  • PG 3 → 1.497 EUR Pflegesachleistung von der Pflegekasse für Grundpflege
  • Zusätzlich Wundversorgung 3x/Woche → Krankenkasse zahlt 100 % zusätzlich
  • Pflegedienst rechnet getrennt mit beiden Kassen ab

➡️ Wichtig: Lassen Sie sich vom Pflegedienst eine Trennung der Leistungen auf der Rechnung zeigen.

Behandlungspflege im Pflegeheim

In stationären Pflegeeinrichtungen trägt die Pflegekasse seit 2017 auch die Behandlungspflege. Ausnahme: Bei besonders komplexen Behandlungen kann ein Behandlungspflege-Heim-Zuschlag beantragt werden.

Häufige Probleme — und Lösungen

Krankenkasse lehnt ab, weil „Angehöriger könnte das selbst"

Widerspruch: Angehöriger muss zumutbar und befähigt sein. Insulingabe z. B. ist nicht zumutbar ohne Schulung.

Hausarzt verordnet zu kurz

→ Sprechen Sie ihn an: Verordnung bis zu 3 Monate möglich, spart wöchentliche Rezept-Hatz.

Pflegedienst hat keine Kapazität

→ Sie haben freie Wahl des Pflegedienstes. Nicht der erstbeste muss übernehmen.

Rechtsgrundlage

  • § 37 SGB V (Häusliche Krankenpflege)
  • § 132a SGB V (Rahmenverträge Pflegedienste)
  • Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-Richtlinie) des G-BA

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.