Wundversorgung, Spritzen, Medikamente — die Krankenkasse zahlt, nicht die Pflegekasse. So bekommen Sie die Versorgung.
Viele verwechseln Behandlungspflege (SGB V) mit Pflegesachleistungen (SGB XI). Das sind zwei getrennte Töpfe:
| Behandlungspflege § 37 SGB V | Pflegesachleistung § 36 SGB XI |
|------------------------------|--------------------------------|
| Zahlt Krankenkasse | Zahlt Pflegekasse |
| Ärztliche Verordnung nötig | Pflegegrad nötig |
| Medizinische Hilfe | Grundpflege & Hauswirtschaft |
| Kein Budget-Limit | Limitiertes Monatsbudget |
| Zuzahlung 10 % (max. 10 EUR/Tag) | Keine Zuzahlung |
Alle medizinischen Tätigkeiten, die normalerweise ein Arzt selbst macht, aber an einen Pflegedienst delegieren kann:
Anspruch hat jeder gesetzlich Versicherte, der die Tätigkeiten nicht selbst durchführen kann und kein Angehöriger im Haushalt sie zumutbar übernehmen kann. Ein Pflegegrad ist NICHT nötig.
Beispiel: 75-jähriger nach Hüft-OP braucht 2 Wochen Thrombose-Spritzen → bekommt Behandlungspflege, auch ohne Pflegegrad.
Hier wird's interessant: Wer beides braucht, bekommt von 2 Kassen Leistungen.
Beispiel:
➡️ Wichtig: Lassen Sie sich vom Pflegedienst eine Trennung der Leistungen auf der Rechnung zeigen.
In stationären Pflegeeinrichtungen trägt die Pflegekasse seit 2017 auch die Behandlungspflege. Ausnahme: Bei besonders komplexen Behandlungen kann ein Behandlungspflege-Heim-Zuschlag beantragt werden.
❌ Krankenkasse lehnt ab, weil „Angehöriger könnte das selbst"
→ Widerspruch: Angehöriger muss zumutbar und befähigt sein. Insulingabe z. B. ist nicht zumutbar ohne Schulung.
❌ Hausarzt verordnet zu kurz
→ Sprechen Sie ihn an: Verordnung bis zu 3 Monate möglich, spart wöchentliche Rezept-Hatz.
❌ Pflegedienst hat keine Kapazität
→ Sie haben freie Wahl des Pflegedienstes. Nicht der erstbeste muss übernehmen.
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
PflegePilot berechnet Ihren Pflegegrad und zeigt alle Budgets — kostenlos.
Jetzt Pflegegrad prüfen →Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat die viele verschenken
Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch — aber über 80% nutzen ihn nicht.
Verhinderungspflege: bis 3.539 EUR aus dem Entlastungsbudget
Urlaub, Krankheit, Auszeit — die Pflegekasse zahlt bis zu 6 Wochen Ersatzpflege.
Kurzzeitpflege: bis 3.539 EUR aus dem Entlastungsbudget
Nach dem Krankenhaus, bei Überlastung der Pflegeperson — die Pflegekasse zahlt bis zu 8 Wochen.
PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.