BMG Pflegeversicherung Beitragssatz 2026 — Kurzantwort
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weist für 2026 folgende Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung aus (§ 55 SGB XI):
- Allgemeiner Beitragssatz: 3,6 % (Arbeitgeber + Arbeitnehmer je zur Hälfte)
- Kinderlosen-Zuschlag: + 0,6 % → kinderlose Versicherte ab 23 zahlen 4,2 %
- Abschläge ab dem 2. Kind unter 25 Jahren
- Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 EUR/Monat (69.750 EUR/Jahr)
Stand: Mai 2026. Quelle: § 55 SGB XI, Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026, BMG-Veröffentlichungen.
Wer zahlt wieviel — Übersicht 2026
| Gruppe | Beitragssatz |
|---|---|
| Eltern mit 1 Kind | 3,6 % |
| Eltern mit 2 Kindern unter 25 | 3,35 % |
| Eltern mit 3 Kindern unter 25 | 3,1 % |
| Eltern mit 4 Kindern unter 25 | 2,85 % |
| Eltern mit 5+ Kindern unter 25 | 2,6 % |
| Kinderlose ab 23 | 4,2 % |
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Grundbeitrag von 3,6 % je zur Hälfte (1,8 %). Den Kinderlosen-Zuschlag von 0,6 % trägt der Arbeitnehmer allein (Ausnahme: Sachsen).
Beitragsbemessungsgrenze 2026
| Wert | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| BBG GKV/PV | 5.812,50 EUR | 69.750 EUR |
Einkommen über 5.812 EUR/Monat werden nicht mehr mit Pflegebeitrag belastet.
Beispiel: Wer 8.000 EUR brutto verdient, zahlt Pflegebeitrag nur auf 5.812 EUR.
Rechenbeispiele
Beispiel 1: Arbeitnehmer 3.500 EUR brutto mit 1 Kind
- Beitragssatz: 3,6 % geteilt
- Arbeitnehmer-Anteil: 1,8 % von 3.500 = 63 EUR/Monat
- Arbeitgeber-Anteil: 1,8 % von 3.500 = 63 EUR/Monat
Beispiel 2: Arbeitnehmer 4.000 EUR brutto, kinderlos
- Allgemein 1,8 % = 72 EUR
- Kinderlosen-Zuschlag 0,6 % = 24 EUR
- Arbeitnehmer-Anteil gesamt: 96 EUR/Monat
Beispiel 3: Rentner 1.800 EUR Bruttorente, kinderlos
- Voller Satz 4,2 % (kein AG-Anteil!) = 75,60 EUR/Monat
Beispiel 4: Selbstständiger mit GKV freiwillig 4.000 EUR
- Allgemein 3,6 % = 144 EUR/Monat (zahlt komplett selbst)
- Plus eventueller Kinderlosen-Zuschlag
Wer ist von der Kinderlosen-Erhöhung betroffen?
Erhöhter Beitrag ab 23 Jahren für:
- ❌ Kinderlose
- ❌ Pflege- und Stiefeltern ohne eigene biologische/adoptive Kinder
Befreit sind:
- ✅ Geburt vor 1940 (Übergangsregelung)
- ✅ Wehr- und Zivildienstleistende
- ✅ Empfänger von Arbeitslosengeld II
Kindernachweis erbringen — sonst zahlt man zu viel
Die Krankenkasse muss von eigenen Kindern wissen (auch Adoptiv- und Stiefkinder). Wer nichts meldet, wird automatisch als kinderlos eingestuft.
Nachweis:
- Geburtsurkunde der Kinder
- Bei Adoption: Adoptionsurkunde
- Bei Stiefkinder: Familienverband nachweisen
Rückwirkende Erstattung ist bis zu 4 Jahre möglich.
Wann fällt der Beitrag wieder?
Beim 25. Geburtstag des Kindes endet der Kinder-Abschlag — außer das Kind ist in Ausbildung (bis maximal 25), studiert (bis 27) oder ist behindert.
Reform-Diskussion 2026/2027
Die Pflegekassen rechnen mit Finanzlücken: Defizit 2026 ca. 1,5 Mrd. EUR. Diskutiert werden:
- Beitragserhöhung um 0,2-0,3 % (frühestens Mitte 2026)
- Bundeszuschuss aus Steuermitteln
- Höhere Eigenbeteiligung im Heim
Aktueller Stand (Mai 2026): Noch keine Erhöhung beschlossen. Bundesgesundheitsministerium prüft Reform für 2027.
Tipp: Lohnabrechnung prüfen
Jeder sollte einmal jährlich kontrollieren:
✅ Ist der Pflegebeitrag korrekt?
✅ Sind alle Kinder registriert?
✅ Beim Wechsel der Familiensituation (Geburt, Tod, Trennung) → Krankenkasse informieren
Rechtsgrundlage
- § 55 SGB XI (Beitragssatz, Kinderlosen-Zuschlag)
- § 55 Abs. 3 SGB XI (Kinderabschläge)
- Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026