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Pflegeversicherung Beitragssatz 2026 (BMG): 3,6 % — Kinderlose zahlen 4,2 %

Bundesgesundheitsministerium 2026: 3,6 % allgemein, 4,2 % für Kinderlose. Übersicht aller Sätze, Kinderabschläge, Bemessungsgrenze.

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BMG Pflegeversicherung Beitragssatz 2026 — Kurzantwort

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weist für 2026 folgende Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung aus (§ 55 SGB XI):

  • Allgemeiner Beitragssatz: 3,6 % (Arbeitgeber + Arbeitnehmer je zur Hälfte)
  • Kinderlosen-Zuschlag: + 0,6 %kinderlose Versicherte ab 23 zahlen 4,2 %
  • Abschläge ab dem 2. Kind unter 25 Jahren
  • Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 EUR/Monat (69.750 EUR/Jahr)

Stand: Mai 2026. Quelle: § 55 SGB XI, Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026, BMG-Veröffentlichungen.

Wer zahlt wieviel — Übersicht 2026

GruppeBeitragssatz
Eltern mit 1 Kind3,6 %
Eltern mit 2 Kindern unter 253,35 %
Eltern mit 3 Kindern unter 253,1 %
Eltern mit 4 Kindern unter 252,85 %
Eltern mit 5+ Kindern unter 252,6 %
Kinderlose ab 234,2 %

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Grundbeitrag von 3,6 % je zur Hälfte (1,8 %). Den Kinderlosen-Zuschlag von 0,6 % trägt der Arbeitnehmer allein (Ausnahme: Sachsen).

Beitragsbemessungsgrenze 2026

WertMonatlichJährlich
BBG GKV/PV5.812,50 EUR69.750 EUR

Einkommen über 5.812 EUR/Monat werden nicht mehr mit Pflegebeitrag belastet.

Beispiel: Wer 8.000 EUR brutto verdient, zahlt Pflegebeitrag nur auf 5.812 EUR.

Rechenbeispiele

Beispiel 1: Arbeitnehmer 3.500 EUR brutto mit 1 Kind

  • Beitragssatz: 3,6 % geteilt
  • Arbeitnehmer-Anteil: 1,8 % von 3.500 = 63 EUR/Monat
  • Arbeitgeber-Anteil: 1,8 % von 3.500 = 63 EUR/Monat

Beispiel 2: Arbeitnehmer 4.000 EUR brutto, kinderlos

  • Allgemein 1,8 % = 72 EUR
  • Kinderlosen-Zuschlag 0,6 % = 24 EUR
  • Arbeitnehmer-Anteil gesamt: 96 EUR/Monat

Beispiel 3: Rentner 1.800 EUR Bruttorente, kinderlos

  • Voller Satz 4,2 % (kein AG-Anteil!) = 75,60 EUR/Monat

Beispiel 4: Selbstständiger mit GKV freiwillig 4.000 EUR

  • Allgemein 3,6 % = 144 EUR/Monat (zahlt komplett selbst)
  • Plus eventueller Kinderlosen-Zuschlag

Wer ist von der Kinderlosen-Erhöhung betroffen?

Erhöhter Beitrag ab 23 Jahren für:

  • ❌ Kinderlose
  • ❌ Pflege- und Stiefeltern ohne eigene biologische/adoptive Kinder

Befreit sind:

  • ✅ Geburt vor 1940 (Übergangsregelung)
  • ✅ Wehr- und Zivildienstleistende
  • ✅ Empfänger von Arbeitslosengeld II

Kindernachweis erbringen — sonst zahlt man zu viel

Die Krankenkasse muss von eigenen Kindern wissen (auch Adoptiv- und Stiefkinder). Wer nichts meldet, wird automatisch als kinderlos eingestuft.

Nachweis:

  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Bei Adoption: Adoptionsurkunde
  • Bei Stiefkinder: Familienverband nachweisen

Rückwirkende Erstattung ist bis zu 4 Jahre möglich.

Wann fällt der Beitrag wieder?

Beim 25. Geburtstag des Kindes endet der Kinder-Abschlag — außer das Kind ist in Ausbildung (bis maximal 25), studiert (bis 27) oder ist behindert.

Reform-Diskussion 2026/2027

Die Pflegekassen rechnen mit Finanzlücken: Defizit 2026 ca. 1,5 Mrd. EUR. Diskutiert werden:

  • Beitragserhöhung um 0,2-0,3 % (frühestens Mitte 2026)
  • Bundeszuschuss aus Steuermitteln
  • Höhere Eigenbeteiligung im Heim

Aktueller Stand (Mai 2026): Noch keine Erhöhung beschlossen. Bundesgesundheitsministerium prüft Reform für 2027.

Tipp: Lohnabrechnung prüfen

Jeder sollte einmal jährlich kontrollieren:

✅ Ist der Pflegebeitrag korrekt?

✅ Sind alle Kinder registriert?

✅ Beim Wechsel der Familiensituation (Geburt, Tod, Trennung) → Krankenkasse informieren

Rechtsgrundlage

  • § 55 SGB XI (Beitragssatz, Kinderlosen-Zuschlag)
  • § 55 Abs. 3 SGB XI (Kinderabschläge)
  • Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026

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