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Wohngruppen-Zuschlag

§ 38a SGB XI

Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mind. 3 anderen Bewohnern erhalten einen monatlichen Zuschlag zur Finanzierung einer organisatorischen Präsenzkraft.

Leistungsbeträge nach Pflegegrad

PflegegradMonatsbetragJahresbetrag
Pflegegrad 1(erhebliche Beeinträchtigung)224,00 €2.688,00 €
Pflegegrad 2224,00 €2.688,00 €
Pflegegrad 3224,00 €2.688,00 €
Pflegegrad 4224,00 €2.688,00 €
Pflegegrad 5224,00 €2.688,00 €
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Tipp

Voraussetzung: ambulant betreute Wohngruppe nach § 38a, mind. 3 weitere Pflegebedürftige im selben Haushalt, gemeinsame Beauftragung einer Präsenzkraft.

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Antrag erforderlich

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Gesetzestext

§ 38a SGB XI

§ 38a SGB XI – Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 224 Euro monatlich (Stand 2026, nach PUEG), wenn sie
1. mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung leben, davon mindestens zwei weitere Personen pflegebedürftig im Sinne der §§ 14, 15 sind, und
2. eine Person durch die Mitglieder der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragt ist, unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten zu verrichten oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

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