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Wohngruppen-Anschubfinanzierung
§ 45e SGB XI
Bei Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe gibt es einen einmaligen Zuschuss pro Person für altersgerechten oder barrierefreien Umbau. Maximal 4 Personen pro WG.
Leistungsbeträge nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Betrag |
|---|---|
| Pflegegrad 1(erhebliche Beeinträchtigung) | 2.613,00 € |
| Pflegegrad 2 | 2.613,00 € |
| Pflegegrad 3 | 2.613,00 € |
| Pflegegrad 4 | 2.613,00 € |
| Pflegegrad 5 | 2.613,00 € |
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Tipp
Bis zu 2.613 € je Person, max. 10.452 € pro Wohngruppe. Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
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Antrag erforderlich
Diese Leistung muss bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden. Wir helfen Ihnen dabei — melden Sie sich an und nutzen Sie unsere Antrags-Vorlagen.
⚖️Gesetzestext
§ 45e SGB XI
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Gesetzestext
§ 45e SGB XI
§ 45e SGB XI – Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen (1) Pflegebedürftige, die Leistungen nach § 38a in Anspruch nehmen, erhalten zur altersgerechten oder barrierearmen Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung einen Zuschuss von bis zu 2.613 Euro je Pflegebedürftigem (Stand 2026, nach PUEG). (2) Der Gesamtbetrag je Wohngruppe ist auf 10.452 Euro begrenzt; sind mehr als vier Anspruchsberechtigte beteiligt, wird der Höchstbetrag entsprechend gleichmäßig verteilt.
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