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WG-Anschubfinanzierung

§ 45e SGB XI

Einmalige Anschubfinanzierung bei Gründung einer Pflege-WG. Antrag innerhalb 12 Monaten nach Gründung. Pro WG insgesamt höchstens 10.452 €.

Leistungsbeträge nach Pflegegrad

PflegegradBetrag
Pflegegrad 1(erhebliche Beeinträchtigung)2.613,00 €
Pflegegrad 22.613,00 €
Pflegegrad 32.613,00 €
Pflegegrad 42.613,00 €
Pflegegrad 52.613,00 €
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Antrag erforderlich

Diese Leistung muss bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden. Wir helfen Ihnen dabei — melden Sie sich an und nutzen Sie unsere Antrags-Vorlagen.

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Gesetzestext

§ 45e SGB XI

§ 45e SGB XI – Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen

Für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung bei Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe (§ 38a) erhalten Pflegebedürftige eine Anschubfinanzierung in Höhe von einmalig 2.613 Euro pro Person (Stand 2026), insgesamt höchstens 10.452 Euro je Wohngruppe. Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Gründung gestellt werden.

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.