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Pflege in Behinderten-Einrichtung
§ 43a SGB XI
Für Pflegebedürftige, die in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen leben. Pauschale: 15 % der vereinbarten Vergütung, maximal 278 € monatlich.
Leistungsbeträge nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Monatsbetrag | Jahresbetrag |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1(erhebliche Beeinträchtigung) | 278,00 € | 3.336,00 € |
| Pflegegrad 2 | 278,00 € | 3.336,00 € |
| Pflegegrad 3 | 278,00 € | 3.336,00 € |
| Pflegegrad 4 | 278,00 € | 3.336,00 € |
| Pflegegrad 5 | 278,00 € | 3.336,00 € |
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Tipp
Maximalbetrag 278 € — die tatsächliche Auszahlung beträgt 15 % der vereinbarten Vergütung des SGB IX, höchstens 278 €.
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Antrag erforderlich
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⚖️Gesetzestext
§ 43a SGB XI
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Gesetzestext
§ 43a SGB XI
§ 43a SGB XI – Inhalt der Leistung Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen übernimmt die Pflegekasse zur Abgeltung der pflegebedingten Aufwendungen 15 Prozent der nach Teil 2 Kapitel 8 SGB IX vereinbarten Vergütung, jedoch nicht mehr als 278 Euro monatlich.
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