Pflege in Behinderten-Einrichtung

§ 43a SGB XI

Für Pflegebedürftige, die in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen leben. Pauschale: 15 % der vereinbarten Vergütung, maximal 278 € monatlich.

Leistungsbeträge nach Pflegegrad

PflegegradMonatsbetragJahresbetrag
Pflegegrad 1(erhebliche Beeinträchtigung)278,00 €3.336,00 €
Pflegegrad 2278,00 €3.336,00 €
Pflegegrad 3278,00 €3.336,00 €
Pflegegrad 4278,00 €3.336,00 €
Pflegegrad 5278,00 €3.336,00 €
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Tipp

Maximalbetrag 278 € — die tatsächliche Auszahlung beträgt 15 % der vereinbarten Vergütung des SGB IX, höchstens 278 €.

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Antrag erforderlich

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Gesetzestext

§ 43a SGB XI

§ 43a SGB XI – Inhalt der Leistung

Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen übernimmt die Pflegekasse zur Abgeltung der pflegebedingten Aufwendungen 15 Prozent der nach Teil 2 Kapitel 8 SGB IX vereinbarten Vergütung, jedoch nicht mehr als 278 Euro monatlich.

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