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Tages- und Nachtpflege

§ 41 SGB XI

Eigenes Budget für tags-/nachtsstationäre Pflege in einer Einrichtung. Wird NICHT auf Pflegegeld/Sachleistung angerechnet — voll kombinierbar.

Leistungsbeträge nach Pflegegrad

PflegegradMonatsbetragJahresbetrag
Pflegegrad 1(erhebliche Beeinträchtigung)
Pflegegrad 2721,00 €8.652,00 €
Pflegegrad 31.357,00 €16.284,00 €
Pflegegrad 41.685,00 €20.220,00 €
Pflegegrad 52.085,00 €25.020,00 €

Wichtige Frist

Nicht genutztes Budget verfällt am 31. Dezember des laufenden Jahres. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nicht möglich.

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Antrag erforderlich

Diese Leistung muss bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden. Wir helfen Ihnen dabei — melden Sie sich an und nutzen Sie unsere Antrags-Vorlagen.

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Gesetzestext

§ 41 SGB XI

§ 41 SGB XI – Tages- und Nachtpflege

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Der Anspruch beträgt monatlich (Stand 2026): PG 2: 721 €, PG 3: 1.357 €, PG 4: 1.685 €, PG 5: 2.085 €. Die teilstationäre Pflege wird neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung gewährt.

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.