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Pauschaler Zuschuss neue Wohnform

§ 92c SGB XI

Pauschaler Zuschuss für Pflegebedürftige in gemeinschaftlichen Wohnformen, wenn die Versorgung durch einen Pflegedienst mit Versorgungsvertrag nach § 92c sichergestellt ist (seit 01.01.2026).

Leistungsbeträge nach Pflegegrad

PflegegradMonatsbetragJahresbetrag
Pflegegrad 1(erhebliche Beeinträchtigung)450,00 €5.400,00 €
Pflegegrad 2450,00 €5.400,00 €
Pflegegrad 3450,00 €5.400,00 €
Pflegegrad 4450,00 €5.400,00 €
Pflegegrad 5450,00 €5.400,00 €
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Antrag erforderlich

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Gesetzestext

§ 92c SGB XI

§ 92c SGB XI – Pauschaler Zuschuss für Pflegebedürftige in gemeinschaftlichen Wohnformen (NEU 2026)

Leben Pflegebedürftige in einer gemeinschaftlichen Wohnform, deren pflegerische Versorgung durch einen Pflegedienst mit Versorgungsvertrag nach § 92c sichergestellt ist, erhalten sie einen monatlichen pauschalen Zuschuss in Höhe von 450 Euro (alle Pflegegrade 1–5). Diese Leistung schließt einen parallelen Anspruch auf den Wohngruppen-Zuschlag nach § 38a aus.

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.