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DiPA-Budget

§ 40a SGB XI

Für zugelassene digitale Pflege-Apps (DiPA). Das DiPA-Verzeichnis ist noch im Aufbau — prüfen Sie regelmäßig, ob neue Anwendungen zugelassen wurden.

Leistungsbeträge nach Pflegegrad

PflegegradMonatsbetragJahresbetrag
Pflegegrad 1(erhebliche Beeinträchtigung)53,00 €636,00 €
Pflegegrad 253,00 €636,00 €
Pflegegrad 353,00 €636,00 €
Pflegegrad 453,00 €636,00 €
Pflegegrad 553,00 €636,00 €
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Antrag erforderlich

Diese Leistung muss bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden. Wir helfen Ihnen dabei — melden Sie sich an und nutzen Sie unsere Antrags-Vorlagen.

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Gesetzestext

§ 40a SGB XI

§ 40a SGB XI – Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen. Digitale Pflegeanwendungen sind digitale Anwendungen, die dazu bestimmt sind, pflegebedürftigen Menschen die Aufrechterhaltung und Förderung ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten im Alltag zu unterstützen oder pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen die Durchführung der Pflege zu erleichtern.

(2) Die Pflegekasse erstattet die Kosten für Leistungen nach Absatz 1 in Höhe von bis zu 50 Euro monatlich. Ab dem 01.07.2025 erhöht sich der monatliche Betrag auf bis zu 53 Euro.

(3) Digitale Pflegeanwendungen müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das DiPA-Verzeichnis aufgenommen worden sein. Die Aufnahme setzt voraus, dass die Anwendung einen pflegerischen Nutzen belegt und die Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz und Datensicherheit erfüllt.

Nutzen Sie diese Leistung bereits?

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.